Du bist Angestellter, Student oder Schüler und möchtest dich nebenberuflich selbstständig machen? Gute Idee! Dennoch gibt es einige wichtige Punkte, die du bei deiner Existenzgründung beachten solltest. In diesem Beitrag gehen wir auf alle wichtigen Aspekte rund um das Nebengewerbe ein.
Nebenberuflich selbstständig machen: Im Trend wie nie zuvor
Es gibt verschiedenste Gründe, weshalb man nebenberuflich tätig werden möchte. Egal ob es eine gute Geschäftsidee, Lust auf Abwechslung, eine lukrative Zusatzidee, eine weitere Einnahmequelle, der schrittweise Weg in die Selbstständigkeit oder eine Mischung aus allem ist: In Deutschland wird weiterhin ein großer Teil aller Existenzgründungen nebenberuflich gestartet. Häufig wird damit auch der Grundstein für die spätere hauptberufliche Selbstständigkeit gelegt.
Wer diesen Weg einschlägt, sollte sich jedoch vorbereiten und im Vorfeld einige wichtige Punkte klären. Dazu zählen unter anderem die Gewerbeanmeldung, steuerliche Themen, der Businessplan oder notwendige Investitionen. Im Folgenden gehen wir auf die relevantesten Punkte ein, die bei der Existenzgründung im Nebenerwerb nicht außer Acht gelassen werden sollten.
Was bedeutet eigentlich nebenberuflich?
Zunächst muss geklärt werden, ob die selbstständige Tätigkeit tatsächlich als „nebenberuflich“ eingestuft werden kann. Maßgeblich sind hierbei vor allem Arbeitszeit und Einkommen. Für Krankenkassen ist entscheidend, welcher Tätigkeit zeitlich der größere Umfang zukommt. Als Richtwert gelten in der Praxis maximal 18 bis 20 Stunden pro Woche, damit eine Selbstständigkeit noch als nebenberuflich gilt.
Wer regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche selbstständig arbeitet, Mitarbeiter beschäftigt oder höhere Umsätze erzielt, kann von Krankenkassen oder Arbeitgebern bereits als hauptberuflich selbstständig eingestuft werden – mit entsprechenden Folgen für Beiträge und Absicherung.
Die Gewerbeanmeldung
Bevor die Tätigkeit aufgenommen wird oder erste Einnahmen erzielt werden, muss die Selbstständigkeit beim Gewerbeamt angemeldet werden. Da Einnahmen steuerpflichtig sind und auch das Finanzamt informiert werden muss, ist die Gewerbeanmeldung auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit zwingend erforderlich.
Rücksprache mit Krankenkasse
Nach der Gewerbeanmeldung sollte unbedingt eine Rücksprache mit der eigenen Krankenkasse erfolgen. Sowohl das Einkommen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit als auch die persönliche Lebenssituation (z. B. Angestellter, Student oder Schüler) haben Einfluss auf die Beitragshöhe.
Auch wenn die Arbeitszeit unter 20 Stunden liegt oder nur geringe Einnahmen erzielt werden, ist eine frühzeitige Information der Krankenkasse dringend zu empfehlen. So lassen sich spätere Nachzahlungen oder Einstufungsprobleme vermeiden.
Arbeitgeber informieren
Angestellte sind grundsätzlich verpflichtet, eine nebenberufliche Selbstständigkeit dem Arbeitgeber mitzuteilen. Eine Genehmigung ist in der Regel nur dann erforderlich, wenn dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt ist.
Solange die selbstständige Tätigkeit nicht in direkter Konkurrenz zum Arbeitgeber steht, keine Arbeitsleistung beeinträchtigt und arbeitsvertragliche Pflichten eingehalten werden, ist eine Nebentätigkeit meist zulässig. Dennoch sollte der Arbeitsvertrag auf entsprechende Klauseln geprüft werden.
Frühzeitig an die Steuern denken
Steuern sind ein häufig unterschätztes Thema bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit. Um Probleme mit dem Finanzamt, Nachzahlungen oder Verspätungszuschläge zu vermeiden, sollte man sich frühzeitig mit den steuerlichen Pflichten auseinandersetzen.
Dazu gehören unter anderem Einkommensteuer, gegebenenfalls Umsatzsteuer sowie mögliche Steuervorauszahlungen. Wer unsicher ist, ist mit einem Steuerberater gut beraten. Gerade zu Beginn kann dieser helfen, typische Fehler zu vermeiden und die Weichen richtig zu stellen.
Die Kleinunternehmerregelung
Gerade für Gründer stellt sich häufig die Frage, ob die Kleinunternehmerregelung genutzt werden soll. Diese kann zu Beginn viele Vorteile bieten. Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit und dürfen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen.
Stand Januar 2026 gilt die Regelung, wenn der Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro bleibt.
Wichtig: Die Kleinunternehmerregelung muss aktiv gewählt werden und gilt nicht automatisch.
Benötigte Qualifikationen
Je nach Tätigkeit können bestimmte Qualifikationen oder Genehmigungen erforderlich sein. Es wird zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Tätigkeiten unterschieden. Viele Tätigkeiten – etwa im kreativen oder digitalen Bereich – können ohne besondere Nachweise ausgeübt werden.
Für bestimmte Branchen wie Bewachungsgewerbe, Versicherungsvermittlung, Gastronomie oder Spielhallen sind jedoch Genehmigungen erforderlich. Wer unsicher ist, sollte sich bei der regionalen Industrie- und Handelskammer informieren.
Businessplan und Geschäftsidee
Neben der formalen Anmeldung ist eine durchdachte Geschäftsidee entscheidend. Ein Businessplan hilft dabei, Ziele, Investitionen, Zeitaufwand und Entwicklung realistisch einzuschätzen.
Fragen wie: Wie soll die Selbstständigkeit in einem Jahr aussehen? Welche Einnahmen sind realistisch? Welche Kosten fallen an? sollten regelmäßig überprüft und angepasst werden.
Finanzen im Blick behalten
Ein zentraler Erfolgsfaktor ist der Überblick über Einnahmen und Ausgaben. Empfehlenswert ist ein separates Girokonto für die nebenberufliche Selbstständigkeit. Das erleichtert die Buchhaltung und vermeidet spätere Probleme bei steuerlichen Prüfungen.
Zudem sollte frühzeitig eine finanzielle Reserve eingeplant werden – etwa für Steuernachzahlungen oder unerwartete Ausgaben. Sinnvoll ist es außerdem, nicht alle Einnahmen sofort als Privatentnahmen zu nutzen, sondern Rücklagen zu bilden und Investitionen bewusst zu planen.
