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Was ist die Umsatzsteuer (USt.)? – Erklärung und Beispiele

Umsatzsteuer einfach erklärt: Definition und Anwendungsbeispiele

21. Januar 2022
in Karriere, Lexikon
0
Umsatzsteuer erklärt: Alle wichtigen Fakten

© depositphotos.com, VIZAFOTO

Was ist eigentlich die Umsatzsteuer und wer ist umsatzsteuerpflichtig? Was gibt es für Privatpersonen und Unternehmen zu beachten? In diesem Beitrag erklären wir alle wichtigen Fakten rund um die Umsatzsteuer (USt.), gehen auf die Ausnahmen, Regelungen und auf die Unterschiede zur Vorsteuer und Mehrwertsteuer ein.

Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer ist eine Verkehrssteuer, die mit wenigen Ausnahmen bei jedem Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Mit einem Anteil von rund 30 % am gesamten Steueraufkommen ist die Umsatzsteuer eine der wichtigsten Steuern in der Bundesrepublik. Im Unterschied beispielsweise zur Gewerbesteuer ist die Umsatzsteuer eine Gemeinschaftssteuer. Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer stehen Bund, Ländern und teilweise auch den Gemeinden zu.

Was ist der eigentliche Sinn der Umsatzsteuer (USt.)?

Mit der Umsatzsteuer wird die Wertschöpfung, der geschaffene Mehrwert von Produkten und Dienstleistungen während des Absatzprozesses besteuert. Die im Allgemeinen als Mehrwertsteuer bezeichnete Steuer wird von Unternehmen erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Für Unternehmen ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten. Sie ist weder Aufwand noch Ertrag.

Die Umsatzsteuer ist eine „Konsumsteuer“ und wird immer von den Endverbrauchern bezahlt. Unternehmen hingegen können die Umsatzsteuer absetzen, bzw. bekommen sie diese vom Finanzamt wieder zurück. Das wird im Volksmund als „durchlaufender Posten“ bezeichnet.

Bezahlt wird die Umsatzsteuer von den Endverbrauchern. Sie zählt zu den Verbrauchssteuern und ist eine indirekte Steuer. Indirekt bedeutet, die Steuerlast wird vom Steuerschuldner (Unternehmen) auf den Steuerträger (Verbraucher) abgewälzt. Der Verbraucher oder Konsument trägt die Steuerlast alleine. Eine weitere Bezeichnung für Umsatzsteuer ist daher auch „Konsumsteuer“.

In folgendem Video werden die Umsatzsteuer und die Vorsteuer nochmal genauer beleuchtet und genauer erklärt.

Wer ist umsatzsteuerpflichtig?

Die Umsatzsteuerpflicht ist in § 2 UStG (Umsatzsteuergesetz) eindeutig geregelt. Demnach sind alle, die eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit selbstständig ausüben, umsatzsteuerpflichtig. Das heißt, umsatzsteuerpflichtig sind nicht nur Handelsunternehmen und Gewerbebetriebe. Einzelunternehmer, Freiberufler und Kleingewerbetreibende sind ebenso von der Umsatzsteuerpflicht betroffen. Der Gesetzgeber hat jedoch auch einige Ausnahmen von der Umsatzsteuerpflicht vorgesehen.

Ausnahmen von der Umsatzsteuerpflicht

In § 4 UStG sind Leistungen aufgeführt, für die Unternehmer und Freiberufler keine Umsatzsteuer berechnen müssen. Hierzu gehören:

  • Leistungen von Ärzten und Zahnärzten
  • Leistungen von Heilpraktikern, Physiotherapeuten und Hebammen
  • Krankentransporte
  • Betreuungs- und Pflegeleistungen
  • Leistungen von Schulen und Bildungsträgern
  • Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
  • Verkauf von Grundstücken
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen
  • Kreditvermittlungen

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?

Die Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer bezeichnen beide die gleiche Steuerart. Die Bezeichnung Umsatzsteuer wird ausschließlich im deutschen Steuerrecht verwendet. Mehrwertsteuer ist im deutschsprachigen Raum lediglich die umgangssprachliche Bezeichnung für Umsatzsteuer. Ein Unterschied bei der Anwendung ergibt sich daraus nicht.

Im Unterschied hierzu ist die Bezeichnung Mehrwertsteuer auf europäischer Ebene rechtlich korrekt. Die Grundlage für das europäische Mehrwertsteuersystem ist die „Mehrwertsteuersystemrichtlinie“ abgekürzt „MwStSystRL“ der Europäischen Union. Diese Richtlinie ist auch die rechtliche Grundlage für das deutsche Umsatzsteuergesetz (UStG). Die meisten anderen Staaten in der EU und weltweit verwenden daher die Bezeichnung Mehrwertsteuer (MwSt.).

In Großbritannien, den USA und anderen englischsprachigen Ländern heißt die Mehrwertsteuer „Value Added Tax“ (VAT) und in Frankreich „Taxe sur la Valeur Ajoutée“, abgekürzt TVA. Beide Bezeichnungen beuten sinngemäß übersetzt „Auf die Wertschöpfung erhobene Steuer“.

„Mehrwertsteuer“ ist eigentlich nur die umgangssprachliche Bezeichnung für die Umsatzsteuer. Während die Bezeichnung Umsatzsteuer vor allem im geschäftlichen Sinne häufig Anwendung findet, ist von der Mehrwertsteuer auch häufig bei Privatpersonen die Rede. International wird die Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer als „VAT“ (Value Added Tax) bezeichnet – vor allem bei Käufen im Ausland stößt man häufig auf diese Bezeichnung.

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer?

Die Umsatzsteuer wird fällig beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen. Die Vorsteuer wird beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen bezahlt. Es handelt sich im Prinzip um die gleiche Steuer, die je nach Sichtweise unterschiedlich bezeichnet wird. Die Umsatzsteuer ist die Steuer, die auf die Einnahmen eines Unternehmens fällig wird.

Die Vorsteuer hingegen wird von Unternehmen an seine Lieferanten bezahlt. Für die Lieferanten ist die Vorsteuer wiederum die Umsatzsteuer. Es kommt hier also ganz auf die jeweilige Perspektive an.

Wer ist verpflichtet, eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben?

Jeder, der eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübt, muss in Deutschland grundsätzlich regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist dabei nur noch online über das ElsterOnline-Portal möglich.

In den ersten beiden Jahren nach einer Existenzgründung muss die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgegeben werden. Ausgenommen sind nur Kleinunternehmen, die von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind. Wenn in den Folgejahren die Umsatzsteuerschuld mehr als 7.500 Euro beträgt, muss die Voranmeldung ebenfalls monatlich abgegeben werden. Die Abgabe muss bis spätestens zum 10. des Folgemonats erfolgen.

In Deutschland sind – bis auf die Kleinunternehmer – alle Personen bzw. Unternehmen dazu verpflichtet, regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Um Bürokratie zu vermeiden, ist die Abgabe der USt.-Voranmeldung mittlerweile nur noch online über das ELSTER-Portal möglich. Viele Steuerprogramme wie beispielsweise DATEV oder Lexoffice können dabei mit ELSTER verknüpft werden, so dass die Meldungen aus dem Programm direkt an das entsprechende Finanzamt übermittelt werden können.

Eine vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung zum Quartalsende ist möglich, wenn die Umsatzsteuerzahllast zwischen 1.009 und 7.500 Euro beträgt. Die Voranmeldung muss dann bis zum 10. des ersten Monats des folgenden Quartals eingereicht werden. Liegen die Umsätze unter 1.000 Euro jährlich, muss keine Voranmeldung, sondern einmal jährlich eine Jahresumsatzsteuererklärung eingereicht werden.

Umsatzsteuervoranmeldung - Abgabefristen beachten
In den ersten beiden Jahren nach Existenzgründung muss die Umsatzsteuervoranmeldung jeweils bis zum 10. des Folgemonats abgegeben werden. Es gilt also: Unbedingt auf die Fristen achten! | © depositphotos.com, AndreyPopov

Was haben Unternehmen bei der Umsatzsteuer zu beachten?

Für den Gesetzgeber ist im Umsatzsteuerrecht die korrekte Rechnungsstellung von besonderer Bedeutung. Fehlen beispielsweise bei Lieferantenrechnungen wichtige Angaben wie die Umsatzsteuer-ID oder die Steuernummer, kann das Unternehmen, für das die Rechnung ausgestellt wurde, den Vorsteuerabzug nicht vornehmen.

Auf der anderen Seite muss das Unternehmen, das eine fehlerhafte Rechnung ausstellt, mit umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen rechnen. Wird zum Berechnen des Mehrwehrsteuerbetrages der falsche Steuersatz für ein Produkt angewendet, und es ergibt sich daraus ein zu hoher Betrag, haftet das Unternehmen gegenüber dem Finanzamt für den Mehrbetrag.

Was müssen Kleinunternehmer über die Umsatzsteuer wissen?

Kleinunternehmer können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Wenn der Umsatz im Vorjahr weniger als 22.000 Euro betragen hat und im aktuellen Jahr 50.000 Euro nicht überschreiten wird, ist eine Befreiung möglich. Für Existenzgründer gilt, dass die voraussichtlichen Umsätze diese Werte im ersten und zweiten Jahr nicht übersteigen werden.

Die Befreiung muss beim Finanzamt beantragt werden. Wurde der Befreiung stattgegeben, muss auf jeder Rechnung darauf hingewiesen werden. Kleinunternehmer dürfen dann keine Mehrwehrsteuer berechnen, müssen keine Voranmeldung einreichen und erhalten keine Vorsteuer erstattet. Die Befreiung kann vorteilhaft sein, wenn ein Kleinunternehmer seine Leistungen hauptsächlich für Privatkunden erbringt und nur geringfügige Einkäufe tätigt.

Wann kommt die Umsatzsteuerplicht aber in Betracht? Das nachfolgende YouTube-Video hat das nochmals ganz gut zusammengefasst und erklärt:

Für welche Produkte und Leistungen gilt welche Umsatzsteuer?

Die von einem Unternehmen erzielten Umsätze unterliegen grundsätzlich dem sogenannten Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG. Der Regelsteuersatz beträgt seit dem 01.01.2007 19 % des Rechnungsbetrages (16 % vom 1.7. bis 31.12.2020). Bestimmte Umsätze sind hiervon jedoch ausgenommen und begünstigt. Für sie gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 % (5 % vom 1.7. bis 31.12.2020) gemäß den Bestimmungen in § 12 Abs. 2 UStG.

Die wichtigsten Produkte und Leistungen, für die der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden ist, sind:

  • Land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse wie Fleisch, Obst, Gemüse und Futtermittel
  • Bücher, Zeitungen, Hörbücher und Zeitschriften
  • orthopädische Hilfsmittel wie Rollstühle und Prothesen
  • die Abgabe von Getränken und Speisen z. B. durch Imbissbuden oder Essensdienste
  • die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen für die Beherbergung von Fremden
  • Eintrittskarten für Museen, Theater, Konzerte

Hierbei muss beachtet werden, dass es von diesen Begünstigungen wiederum Ausnahmen gibt und die Besteuerung nicht einheitlich ist. Im Unterschied zu Imbissbuden müssen beispielsweise Cafés oder Restaurants 19 % Umsatzsteuer (USt.) für ihre jeweiligen Umsätze berechnen.

Wie wird die Umsatzsteuer berechnet?

Für die Berechnung der Umsatzsteuer, bzw. Mehrwertsteuer wird das Nettoentgelt mit dem anzuwendenden Umsatzsteuersatz multipliziert. Die Formel zum Berechnen des Umsatzsteuerbetrages lautet:

Nettoentgelt x (100 + Steuersatz)/100 – Nettoentgelt = Umsatzsteuerbetrag

Beispiel für Deutschland bei 19 % Steuersatz: 1.500 Euro x 1,19 – 1.500 Euro = 285 Euro

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