Wer die Absicht hat, mit eigenen Projekten und Dienstleistungen Geld zu verdienen und damit Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Wer dabei selbstständig und alleine handelt, muss seine Tätigkeiten als Einzelunternehmen anmelden. Wie das funktioniert erfährst du in diesem Artikel.
Sei es durch den Verkauf von selbstgebastelten Dekorationsartikel, durch Finanzberatungen oder durch das Erstellen von Webseiten für Firmen und Vereine: Wer selbstständig tätig ist und damit Geld verdienen möchte (auch nebenberuflich), muss offiziell ein Gewerbe für sein Einzelunternehmen anmelden. Das ist entgegen vieler Behauptungen mittlerweile einfacher als gedacht – oftmals musst du dafür nicht einmal die öffentlichen Behörden aufsuchen, sondern kannst die Gründung deines Unternehmens auch ganz einfach von daheim aus durchführen.
Wann muss ein Gewerbe angemeldet werden?
Jede Person, die kein Freiberufler ist und gewerblich tätig sein will um damit eine Gewinnabsicht zu verfolgen, ist laut § 14 GeWO (Gewerbeordnung) dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Die Anmeldung sollte spätestens 14 Tage nach Beginn der Tätigkeit erfolgen und ist dabei auf persönlichem Weg, schriftlich und vielerorts mittlerweile auch online möglich.
Freiberufler sind Ärzte, Rechtsanwälte und Künstler. Diese müssen ihre Tätigkeiten lediglich beim Finanzamt melden. Freiberufliche Tätigkeiten sind laut § 18 EStG (Einkommenssteuergesetz) geregelt.
Wer darf ein Einzelunternehmen gründen?
Ein Einzelunternehmen ist gerade für aufstrebende Schüler und Studenten oftmals eine Möglichkeit, um sich nebenher noch bisschen Geld dazu zu verdienen. Das Studium muss ja schließlich finanziert werden und gerade im jungen Alter ist Geld oft Mangelware. Auch die Gründungsbereitschaft und der Wunsch, mit eigenen Ideen durchzustarten ist in jungen Jahren recht hoch. Kein Wunder also, dass die meisten Einzelunternehmen also von Personen in einem vergleichsweise jungen Alter gegründet werden.
Trotzdem ist es aber jedem deutschem Staatsbürger – ob Student, Rentner oder Familienvater – erlaubt, sich selbstständig zu machen – und das auch nebengewerblich. Das heißt also: Auch wenn du mitten in deinem Vollzeitberuf oder Studium steckst, ist es dir jederzeit möglich, nebenher noch ein Gewerbe anzumelden.
Nebengewerbe vs. Hauptjob: Steht sich das im Weg?
Dein Chef oder Vorgesetzter kann dir nicht verbieten, nebengewerblich tätig zu werden. Laut dem Gewerbefreiheit-Gesetz (Art. 12 im Grundgesetz und §1 der Gewerbeordnung) darfst du deinen Beruf frei wählen und jederzeit auch ein eigenes Gewerbe betreiben. Beachte aber, dass du ebenso verpflichtet bist, deinen Arbeitgeber über deine weitere Tätigkeit – egal ob selbständig oder nicht – zu informieren.
Ebenso darf deine selbstständige Arbeit nicht in direkter Konkurrenz mit den Tätigkeiten deines Arbeitgebers stehen. Solltest du dich in deinem Nebengewerbe so sehr verausgaben, dass dies negative Auswirkungen auf deinen Hauptjob hat oder dessen Ruf sogar schädigt, kann das ebenfalls zu großen Problemen bei deiner Vollzeitstelle führen.
Einzelunternehmen gründen – Das sind die Voraussetzungen
Die gute Nachricht vorweg: Die Hürden als Gründer ein Einzelunternehmer auf die Beine zu stellen sind sehr niedrig. Es bedarf keinem Startkapital, sondern lediglich ca. 20 Euro Anmeldungsgebühr (variiert von Stadt zu Stadt), deinem Personalausweis und ein paar Minuten Zeit.
Außerdem solltest du das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben, um in Deutschland als „voll geschäftsfähig“ zu gelten. Andernfalls wird die Ermächtigung eines Erziehungsberechtigten benötigt.
Zusammengefasst: Eine Gewerbeanmeldung ist weder teuer, kompliziert, noch bürokratisch aufwendig.
Einzelunternehmen anmelden: So läuft es ab!
Um dir den Prozess so einfach wie möglich zu erklären, gehen wir die Anmeldung einer Tätigkeit anhand eines konkreten Beispiels durch: Im folgenden gehen wir davon aus, dass du Webseiten für Firmen und Vereine aus deiner Stadt erstellen möchtest und dies aufgrund deiner Gewinnabsicht nun offiziell anmelden möchtest.
Einzelunternehmen auf dem Gewerbeamt anmelden
Für die Anmeldung deiner Tätigkeit wird das Formular GewA1 benötigt. Am wenigstens kompliziert wäre hierbei der Gang auf das Rathaus bzw. zu deinem Gewerbeamt. Dieses Formular liegt dort aus und du kannst es mit der dafür verantwortlichen Person Schritt für Schritt durchsprechen, ohne dabei etwaige Fehler zu machen. Ein weiterer Vorteil wäre auch, dass die Person auf dem Gewerbeamt dir gleich weitere bürokratische Fragen beantworten kann.
Einzelunternehmen und Kleingewerbe online anmelden
Mittlerweile ist die Gewerbeanmeldung vielerorts aber auch über das Internet möglich. Es gibt hierbei zwei verschiedene Möglichkeiten:
- Serviceportale der Bundesländer bieten entsprechende Dienstleistungen. Hier werden die einzelnen Punkte des GewA1 Formulars abgefragt und dann online an die dafür zuständige Person des jeweiligen Gewerbeamts übermittelt. Der Personalausweis kann hier als Bild hochgeladen werden und die Gebühr für die Anmeldung erfolgt schriftlich per Rechnung.
- Das GewA1 Formular kann auf der Webseite der Stadt/Kommune heruntergeladen und ausgefüllt werden. Anschließend wird dieses ausgedruckt und an das Gewerbeamt bzw. die dafür zuständige Behörde geschickt.
Um dein Einzelunternehmen zu gründen, musst du also idealerweise nicht einmal dein Haus verlassen.
Im folgenden sind die Portale zur Online Anmeldung für alle 16 Bundesländer aufgelistet:
- Baden-Württemberg: Gewerbe online anmelden
- Bayern: Gewerbe online anmelden
- Berlin: Gewerbe online anmelden
- Brandenburg: Gewerbe online anmelden
- Bremen: Gewerbe online anmelden
- Hamburg: Gewerbe online anmelden
- Hessen: Gewerbe online anmelden
- Mecklenburg-Vorpommern: Gewerbe online anmelden
- Niedersachsen: Gewerbe online anmelden
- Saarland: Gewerbe online anmelden
- Sachsen: Gewerbe online anmelden
- Sachsen-Anhalt: Gewerbe online anmelden
- Schleswig-Holstein: Gewerbe online anmelden
- Thüringen: Gewerbe online anmelden
GewA1: Gewerbe-Anmeldung Formular ausfüllen
Egal ob Rathaus oder online: Die einzelnen Punkte des GewA1 Formulares müssen stets durchgegangen und ausgefüllt werden. Wie oben erklärt, werden wir diese Punkte nun anhand unseres konkreten Beispiels, dem Erstellen von Webseiten, durchgehen. Wir gehen davon aus, dass du über 18 Jahre alt bist, nebengewerblich tätig sein willst, von daheim aus arbeiten möchtest und du dein Einzelunternehmen neu gründest.
Wir haben das GewA1 Formular für dich zum direkten ausfüllen, ausdrucken und downloaden bereitgestellt:
→ Zum GewA1-Formular | Gewerbe-Anmeldung
- Auf dem GewA1 Formular finden sich die Punkte 1 bis 33. Bei einer Neugründung kann ab Punkt 3 gestartet werden. Ergänze die Felder unter „Angaben zur Person“ mit deinem Vor- und Nachnamen, deinem Geschlecht, deiner Anschrift, deinem Geburtsdatum, deinem Geburtsort, deiner Staatsangehörigkeit und idealerweise deiner Telefonnummer. Angaben zur E-Mail-Adresse sind freiwillig.
- Unter Punkt 12 bei „Anschriften“ muss deine Arbeitsadresse angegeben werden – wenn du von zuhause aus arbeitest, also die gleiche Anschrift, die du schon bei Punkt 9 eingetragen hast. Punkt 13 und 14 können ausgelassen werden.
- Bei Punkt 15 muss die Art deiner Tätigkeit beschrieben werden. Hier ist es wichtig, dass du deine Tätigkeit grob umschreibst aber auch nicht zu detailliert wirst. Das lässt dir im späteren Verlauf deiner Tätigkeit noch einiges an Handlungsspielraum. Anhand unseres Beispiels, bei welchem Webseiten erstellt werden, kann hier beispielsweise „Webdesign und Dienstleistungen im Online-Bereich“ eingetragen werden.
- Da die Tätigkeit nebenbei und nicht hauptberuflich stattfinden soll, wird bei Punkt 16 „Ja“ angekreuzt.
- Bei Punkt 17, dem Startdatum der angemeldeten Tätigkeit, ist es aufgrund von bürokratischen Angelegenheiten stets empfehlenswert, den ersten Tag eines Monats anzugeben. Die Tätigkeit kann auch gerne einige Wochen im Voraus oder im Nachgang angemeldet werden. Sollte die Gewerbeanmeldung beispielsweise an einem 20. Juni erfolgen, sollte bei Punkt 17 entweder der 01.06. oder der 01.07. des jeweiligen Jahres angegeben werden.
- Bei Punkt 18 – der Art des Betriebes – wird „Sonstiges“ angekreuzt.
- Da du allein arbeitest und keine Angestellten unter dir hast, wird Punkt 19 ausgelassen. Bei Punkt 20 wird der erste Punkt „Hauptniederlassung“ angekreuzt, da du von zuhause aus arbeiten möchtest und dein Unternehmen in seinen ersten Stunden auch sicherlich über keine Zweigniederlassungen verfügt.
- Punkt 21 und 22 werden ausgelassen. Bei Punkt 23/24 wird „Neugründung“ angekreuzt.
- Punkt 26 bis 31 können ausgelassen werden.
- Zuletzt wird bei Punkt 32 noch das Datum und bei Punkt 33 noch deine Unterschrift benötigt – fertig!
Was passiert nach der Anmeldung?
Wenn du dich vor Ort auf dem Gewerbeamt angemeldet hast, gibt es weiterhin nichts mehr zu beachten. Solange die Anmeldegebühr gezahlt, dein Personalausweis vorgelegt und das Formular ordnungsgemäß ausgefüllt wurde, ist deine Anmeldung abgeschlossen.
Falls du dich online angemeldet hast, musst du auf die Rückmeldung der zuständigen Behörde warten. Du erhältst im Normalfall eine Rechnung per Post, sowie deinen Gewerbeantrag unterschrieben zurück – du hältst nun deinen sogenannten Gewerbeschein in den Händen. Nachdem du die Rechnung bezahlt hast, ist auch hier alles durch.
In jedem Fall erhältst du aber 2-3 Wochen nach Anmeldung Post vom Finanzamt. Dieses ist für die steuerliche Erfassung deines Unternehmens zuständig. Du erhältst einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und eine Steuernummer. Letztere muss übrigens auch auf zukünftigen Rechnungen angegeben werden. Im Fragebogen selbst musst du deine zukünftigen Gewinne und Umsätze einschätzen. Wie du diesen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllst, erklärt die das folgende Video:
Was sind die Unterschiede zwischen Nebengewerbe und Hauptgewerbe?
Das kommt tatsächlich auf die jeweilige Behörde an: Dem Finanzamt und dem Gewerbeamt ist der Zeitaufwand egal, laut einer Krankenversicherung wird ein Nebengewerbe aber immer dann als solches bezeichnet, wenn du maximal 18 Stunden in der Woche für eben diese aufbringst. Die Bundesagentur für Arbeit spricht hierbei sogar von maximal 15 Stunden.
Solltest du regelmäßig über 18 Stunden in der Woche nebengewerblich tätig sein, verlangt deine Krankenkasse eine zusätzliche Krankenversicherung.
Sollte die Anzahl an Stunden, aber auch der Gewinn deiner ausübenden Tätigkeit jedoch die, deiner bisherigen Haupttätigkeit regelmäßig stark überschreiten, muss deine Nebentätigkeit als Hauptgewerbe angemeldet werden.
Wann muss ich als Einzelunternehmer Gewerbesteuer zahlen?
Die Gewerbesteuer wird als Einzelunternehmer erst dann fällig, wenn über 24.500€ Gewinn im Jahr überschritten werden. Der Freibetrag von 24.500€ soll die Hürden für junge Unternehmer senken, so dass hier ein bestimmter finanzieller Spielraum entstehen kann.
Der Freibetrag gilt pro Gewerbe. Falls eine Person also zwei unterschiedliche Gewerbe angemeldet hat, sind die Freibeträge auch für beide Unternehmen einzeln gültig.
Wann muss ich Umsatzsteuer erheben?
Wenn im Jahr weniger als 17.500€ Umsatz gemacht werden ist man als Selbstständiger von der Umsatzsteuer befreit. Dies macht es gerade für angehende Selbständige mit vergleichsweise niedrigen Umsätzen deutlich einfacher.
Wichtig hierbei zu beachten ist die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG, durch welche auf den Ausweis und die Abführung der Umsatzsteuer verzichtet werden darf.
Wie sieht es mit den Beiträgen für die Krankenkasse aus?
Der jeweiligen Krankenversicherung muss mitgeteilt werden, dass man nun nebenbei selbständig ist. Diese prüft dann von Zeit zu Zeit, ob die angemeldete Nebentätigkeit auch tatsächlich als Nebengewerbe eingestuft werden kann.
Wer mit seiner Festanstellung aber nach wie vor mehr verdient als mit seinem Nebengewerbe, muss auch nicht mehr Geld in die Versicherung einzahlen, als bisher.
Was sind die Vorteile eines Einzelunternehmens?
- Sehr große Flexibilität
- Großer Gestaltungsspielraum nach eigenen Vorstellungen
- Gewinne gehören einem selbst
- Wenig Bürokratie, kaum Gründungskosten, kein Mindestkapital
- Einfache Buchführung
- Keine Bilanzierung, lediglich Einkommens-Überschuss-Rechnung
- Zum Start in die Selbstständigkeit sehr gut geeignet
Was sind die Nachteile eines Einzelunternehmens?
- Hohe Eigenverantwortung
- Haftung mit gesamten Privatvermögen
- Kein eigenständiger Firmenname erlaubt
Führst du selbst ein Einzelunternehmen oder bist du gerade dabei, ein solches zu gründen? Erzähle uns von deinen Erfahrungen in den Kommentaren! 🙂