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Rechnungen schreiben mit eigener Steuer-ID: Worauf muss man achten?

16. Februar 2026

Rechnungen zu schreiben gehört für viele Selbstständige, Freelancer und nebenberuflich Tätige schnell zum Alltag. Dabei taucht oft die Frage auf, ob und wann die eigene Steuer-ID auf Rechnungen verwendet werden darf – und was dabei rechtlich zu beachten ist. Dieser Artikel zeigt dir verständlich, worauf es ankommt und wie du typische Fehler vermeidest.

Warum die Steuer-ID beim Rechnungen schreiben eine Rolle spielt

Die Steuer-ID ist eine dauerhaft vergebene Identifikationsnummer, mit der das Finanzamt natürliche Personen eindeutig zuordnen kann. Auch beim Schreiben von Rechnungen taucht sie immer wieder als mögliche Angabe auf – vor allem dann, wenn noch keine Steuernummer vergeben wurde oder bewusst auf diese verzichtet werden soll. Gerade für Personen, die nur gelegentlich oder nebenberuflich Einnahmen erzielen, wirkt die Steuer-ID daher zunächst wie eine einfache Lösung.

Wichtig ist jedoch: Die Steuer-ID ersetzt nicht automatisch die klassische Steuernummer und ist auch kein Freifahrtschein für jede Art der Rechnungsstellung. Ihre Rolle hängt stark davon ab, in welchem rechtlichen Rahmen die Rechnung ausgestellt wird und ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt. Wer hier den Unterschied kennt, kann rechtssicher handeln und unnötige Rückfragen vom Finanzamt vermeiden.

Wer darf Rechnungen mit Steuer-ID ausstellen?

Grundsätzlich darf jede natürliche Person Rechnungen ausstellen – entscheidend ist jedoch in welchem Kontext. Die Steuer-ID ist eine personenbezogene Identifikationsnummer und darf daher nur von natürlichen Personen genutzt werden, nicht von Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder UGs. In der Praxis kommt sie vor allem dann zum Einsatz, wenn eine Rechnung im eigenen Namen gestellt wird und (noch) keine Steuernummer vorhanden ist.

Typische Fälle, in denen Rechnungen mit eigener Steuer-ID zulässig sind, sind nebenberufliche selbstständige Tätigkeiten, freiberufliche Leistungen oder einmalige Honorare. Auch Studierende oder Privatpersonen, die gelegentlich Leistungen erbringen, können Rechnungen mit ihrer Steuer-ID ausstellen – sofern die Einnahmen korrekt beim Finanzamt angegeben werden. Wichtig ist dabei: Sobald eine nachhaltige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit vorliegt, kann das Finanzamt die Vergabe einer Steuernummer verlangen.

Nicht erlaubt ist es hingegen, die Steuer-ID zu nutzen, um eine eigentlich steuerlich relevante Tätigkeit „privat aussehen zu lassen“. Wer regelmäßig Rechnungen schreibt, Kunden akquiriert und Einnahmen erzielt, gilt steuerlich als Unternehmer – unabhängig davon, ob eine Steuer-ID oder Steuernummer verwendet wird.

Pflichtangaben auf Rechnungen mit eigener Steuer-ID

Auch Rechnungen mit eigener Steuer-ID müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit sie steuerlich anerkannt werden. Dabei gelten grundsätzlich dieselben formalen Anforderungen wie bei Rechnungen mit Steuernummer. Entscheidend ist, dass die Rechnung eindeutig, vollständig und nachvollziehbar ist.

Zu den wichtigsten Pflichtangaben gehören:

  • Vollständiger Name und Anschrift von Rechnungsaussteller und Leistungsempfänger
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Beschreibung der erbrachten Leistung oder Lieferung
  • Rechnungsbetrag (bei Umsatzsteuer: Netto-, Steuer- und Bruttobetrag)
  • Eigene Steuer-ID oder Steuernummer (nicht beides gleichzeitig)
  • Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung, falls keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird

Fehlen einzelne Angaben oder sind sie unklar formuliert, kann das dazu führen, dass die Rechnung nicht anerkannt wird oder Rückfragen entstehen.

Besonderheiten bei Kleinunternehmern und nebenberuflicher Selbstständigkeit

Gerade Kleinunternehmer und nebenberuflich Selbstständige nutzen häufig die eigene Steuer-ID für ihre Rechnungen. In diesen Fällen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, sofern die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG angewendet wird. Wichtig ist dann ein klarer Hinweis auf der Rechnung, dass der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer enthält.

Auch bei einer nebenberuflichen Tätigkeit gelten Rechnungen steuerlich als Einnahmen und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Die Nutzung der Steuer-ID ändert nichts an der steuerlichen Einordnung der Tätigkeit, sie vereinfacht lediglich die formale Abwicklung – insbesondere in der Anfangsphase oder bei geringem Umfang.

Sobald die Tätigkeit regelmäßig ausgeübt wird oder die Umsätze steigen, verlangt das Finanzamt in der Praxis häufig die Vergabe einer eigenen Steuernummer. Spätestens dann sollte auch geprüft werden, ob die bisherige Form der Rechnungsstellung noch passt.

Typische Fehler bei Rechnungen mit Steuer-ID

Probleme entstehen bei Rechnungen mit Steuer-ID meist nicht durch die Nummer selbst, sondern durch formale Fehler. Besonders in der Anfangsphase werden Rechnungen oft „nebenbei“ erstellt, ohne auf alle Details zu achten.

Häufige Fehler sind:

  • Steuer-ID und Steuernummer gleichzeitig anzugeben
  • Fehlender Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung
  • Keine oder doppelte Rechnungsnummer
  • Zu ungenaue Beschreibung der Leistung
  • Regelmäßige Rechnungsstellung ohne steuerliche Anmeldung der Tätigkeit

Wer diese Punkte beachtet und Rechnungen einheitlich erstellt, vermeidet unnötige Rückfragen und bleibt auf der sicheren Seite.

Digitale Rechnungsstellung: Wann Software wirklich sinnvoll ist

Wer nur sehr selten Rechnungen schreibt, kann diese grundsätzlich auch manuell erstellen. Mit zunehmender Anzahl wird das jedoch schnell unübersichtlich – insbesondere bei Rechnungsnummern, Pflichtangaben oder der späteren Ablage für die Steuererklärung. Spätestens dann lohnt es sich, über eine digitale Lösung nachzudenken.

Eine ordentliche Rechnungsstellung hilft dabei, Rechnungen strukturiert zu erstellen, Pflichtangaben automatisch zu berücksichtigen und Belege übersichtlich zu verwalten. Der Vorteil liegt weniger in der Automatisierung selbst, sondern darin, typische Fehler von vornherein zu vermeiden und Zeit zu sparen – gerade für Selbstständige ohne tiefere Steuerkenntnisse.

Wichtig ist dabei, dass die Software zur eigenen Situation passt und keine unnötige Komplexität mitbringt. Für viele reicht bereits eine einfache Rechnungssoftware, um rechtssicher zu arbeiten und den Überblick zu behalten.

Fazit

Die eigene Steuer-ID kann beim Rechnungen schreiben eine praktische Lösung sein – vor allem für Kleinunternehmer, nebenberuflich Selbstständige oder bei gelegentlichen Einnahmen. Entscheidend ist jedoch, dass die Rechnungen vollständig, korrekt und zur eigenen Tätigkeit passend erstellt werden. Wer regelmäßig Rechnungen schreibt, sollte frühzeitig auf eine saubere Struktur achten, typische Fehler vermeiden und bei wachsendem Umfang auf eine einfache digitale Lösung setzen. So bleibt die Rechnungsstellung rechtssicher, übersichtlich und stressfrei.

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Inhaltsverzeichnis

  • Warum die Steuer-ID beim Rechnungen schreiben eine Rolle spielt
  • Wer darf Rechnungen mit Steuer-ID ausstellen?
  • Pflichtangaben auf Rechnungen mit eigener Steuer-ID
  • Besonderheiten bei Kleinunternehmern und nebenberuflicher Selbstständigkeit
  • Typische Fehler bei Rechnungen mit Steuer-ID
  • Digitale Rechnungsstellung: Wann Software wirklich sinnvoll ist
  • Fazit
Über den Autor

Matthias ist Gründer von Studihub.de und hier als Redakteur tätig. Da er an verschiedenen Hochschulen studiert hat und auch als Fernstudent eingeschrieben ist, kennt er das Studentenleben in- und auswendig. In verschiedenen Beiträgen teilt er seine Erfahrungen rund um die Themen Studium, Lifestyle, Weiterbildung und Karriere.

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