Aufgrund der dynamischen Lage rund um die Coronapandemie hat die IU bereits im letzten Jahr umfangreiche Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen festgelegt um Präsenzprüfungen, Einsichtnahmen & Co. im Zuge des Fernstudiums so sicher wie möglich zu gestalten. Durch die sehr dynamische Lage der Pandemie werden die Regeln von der IU allerdings immer mal wieder geändert.
Die aktuellen Maßnahmen und Regulieren für die IU Prüfungszentren findet ihr hier.
Update der IU vom 22. Juni 2022:
1. Die 3G-Regel gilt ab sofort nicht mehr!
2. Es ist kein Nachweis mehr notwendig.
3. Die Maskenpflicht wurde bis auf Weiteres aufgehoben. (Ausnahme: Berlin, hier ist die Maske noch erforderlich).
IU Prüfungszentrum: Was passiert, wenn mein Corona-Test positiv ist, ich aber bereits zur Prüfung angemeldet bin?
Auch das ist kein Problem. In diesem Fall solltest du dich allerdings umgehend, spätestens aber noch am Prüfungstag, per E-Mail beim IU Prüfungsamt melden. Dir wird in einem solchen Fall dann selbstverständlich kein Fehlversuch angerechnet.
Was tun, wenn ich die Regeln falsch verstanden habe und jetzt kurzfristig nicht an der Prüfung teilnehmen kann?
Falls du versehentlich die Regeln falsch verstanden hast, kurz vor deinem IU Prüfungstermin stehst und jetzt die Anforderungen an den Standort nicht erfüllen kannst, bietet dir die IU seit dem 01.09.2021 ein spezielles Sonderrücktrittsrecht an. Dieses besagt, dass Studierende aufgrund der dynamischen Pandemielage, ohne weiteren Nachweis von der Prüfung zurücktreten können.
Dazu kann in der Antragsverwaltung bei myCampus der Antrag „Upload Prüfungsunfähigkeit“ bis 9 Uhr am jeweiligen Prüfungstag eingereicht werden. Im Feld „Anmerkungen“ musst du dann lediglich das Prüfungszentrum hinterlegen – durch die Sonderregelung weiß die Studienverwaltung dann Bescheid, dass du in diesem Fall vom Sonderrücktrittsrecht Gebrauch machst.
Wichtig: Beim Pflichtfeld „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ muss ein leeres PDF hochgeladen werden. Das ist zwar etwas umständlich, aber war durch die Hochschule anscheinend nicht anders zu regeln.
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Wir wünschen allen Studierenden beste Gesundheit und natürlich viel Erfolg bei den Klausuren! 🙂
IU Corona-Maßnahmen: Häufig gestellte Fragen
IU Prüfungen: Welche Corona-Regeln gelten aktuell?
Die 3G-Regeln sind ab sofort nicht mehr gültig. Es muss also kein Nachweis mehr gezeigt werden. Ebenso entfällt die Maskenpflicht (bis auf den Standort Berlin).
IU Prüfungszentrum: Gilt hier eine Maskenpflicht?
Nein, derzeit ist das Tragen einer Maske nicht mehr erforderlich. Eine Ausnahme bildet hier das Prüfungszentrum Berlin, bei dem die Maskenpflicht noch gilt. (Stand: 24. Juni 2022)
IU Fernstudium: Gibt es an den Prüfungszentren eigene Teststationen?
Nein, die IU bietet selbst keine Teststationen an den Prüfungszentren an. Falls wieder eine Testpflicht eingeführt werden sollte, kümmere dich am besten bereits im Vorfeld um einen Schnelltest oder PCR-Test, der spätestens 48 Stunden vor Prüfungsbeginn an einer offiziellen Teststation durchgeführt wurde. Derzeit wird dieser aber nicht benötigt, da die Maßnahmen entfallen sind. (Stand: 24. Juni 2022)