Das Arbeiten im Homeoffice hat spätestens seit der Coronapandemie stark an Bedeutung gewonnen und ist heute fester Bestandteil der modernen Arbeitswelt. Auch nach dem Ende der pandemiebedingten Sonderregelungen profitieren Arbeitnehmer weiterhin von steuerlichen Erleichterungen. Welche Homeoffice-Regelungen aktuell gelten, wie hoch die Pauschale ist und was dabei zu beachten ist, erklären wir im Folgenden.
Homeoffice: Vom Ausnahmefall zum festen Arbeitsmodell
Während das Arbeiten von zuhause aus vor der Coronapandemie eher die Ausnahme war, hat sich das Homeoffice seit 2020 dauerhaft etabliert. Viele Unternehmen haben flexible Arbeitsmodelle beibehalten oder sogar ausgeweitet. Für Arbeitnehmer bedeutet das: weniger Pendelzeit, mehr Flexibilität – aber auch zusätzliche Kosten für Strom, Internet und Arbeitsmittel.
Um diese Mehrbelastungen steuerlich abzufedern, wurde zunächst befristet eine Homeoffice-Pauschale eingeführt. Diese Regelung hat sich bewährt und wurde inzwischen dauerhaft ins Steuerrecht übernommen.
Homeoffice-Pauschale: Aktuelle Regelungen im Überblick (Stand 2026)
Arbeitnehmer können für Tage, an denen ausschließlich oder überwiegend von zuhause aus gearbeitet wurde, eine Homeoffice-Pauschale geltend machen.
Die aktuell geltenden Regelungen lauten:
- 6 Euro pro Homeoffice-Tag
- Maximal 210 Tage pro Jahr
- Maximal 1.260 Euro pro Jahr
Die Homeoffice-Pauschale zählt weiterhin zu den Werbungskosten.
Wichtig: Werbungskostenpauschale beachten
Arbeitnehmer erhalten automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr (Stand seit 2023). Erst wenn die gesamten Werbungskosten – inklusive Homeoffice-Pauschale – diesen Betrag übersteigen, wirkt sich die Pauschale tatsächlich steuermindernd aus.
Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:
- 6 Euro pro Homeoffice-Tag
- Maximal 210 Tage bzw. 1.260 Euro pro Jahr
- Zählt zu den Werbungskosten
- Werbungskostenpauschale: 1.230 Euro
- Steuerlicher Vorteil erst oberhalb dieser Grenze
Nachweise: Nicht verpflichtend, aber empfehlenswert
Für die Homeoffice-Pauschale sind keine Belege oder Nachweise zwingend erforderlich. Dennoch empfiehlt es sich, Arbeitstage im Homeoffice nachvollziehbar zu dokumentieren – etwa durch einen Kalender oder eine Bestätigung des Arbeitgebers. So bist du bei Rückfragen des Finanzamts auf der sicheren Seite.
Wer kann die Homeoffice-Pauschale nutzen?
Die Pauschale kann von allen Arbeitnehmern geltend gemacht werden, die zumindest an einzelnen Tagen von zuhause aus gearbeitet haben. Ein separates, steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer ist nicht erforderlich. Ein Schreibtisch oder eine Arbeitsecke – egal ob im Wohn- oder Schlafzimmer – reicht aus.
Zusätzlich können weiterhin Arbeitsmittel wie Laptop, Bürostuhl, Bildschirm, Drucker oder Headset steuerlich berücksichtigt werden, sofern die Kosten nicht vom Arbeitgeber übernommen wurden. Je nach Anschaffungspreis erfolgt die Absetzung sofort oder über mehrere Jahre.
