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Einzelunternehmen gründen und Gewerbe anmelden: So geht’s!

Schnell und einfach Gewerbe anmelden - Schritt-für-Schritt Anleitung

7. Januar 2026

Wer die Absicht hat, mit eigenen Projekten und Dienstleistungen Geld zu verdienen und damit Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Wer dabei selbstständig und alleine handelt, muss seine Tätigkeiten als Einzelunternehmen anmelden. Wie das funktioniert erfährst du in diesem Artikel.

Sei es durch den Verkauf von selbstgebastelten Dekorationsartikeln, durch Finanzberatungen oder durch das Erstellen von Webseiten für Firmen und Vereine: Wer selbstständig tätig ist und damit Geld verdienen möchte (auch nebenberuflich), muss offiziell ein Gewerbe für sein Einzelunternehmen anmelden. Das ist entgegen vieler Behauptungen mittlerweile einfacher als gedacht – oftmals musst du dafür nicht einmal die öffentlichen Behörden aufsuchen, sondern kannst die Gründung deines Unternehmens auch ganz einfach von zu Hause aus durchführen.

Wann muss ein Gewerbe angemeldet werden?

Jede Person, die kein Freiberufler ist und gewerblich tätig sein will, um damit eine Gewinnabsicht zu verfolgen, ist laut § 14 GewO (Gewerbeordnung) dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Die Anmeldung sollte unverzüglich nach Beginn der Tätigkeit erfolgen und ist dabei auf persönlichem Weg, schriftlich und vielerorts mittlerweile auch online möglich.

Freiberufler sind unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Journalisten, Künstler oder wissenschaftlich Tätige. Diese müssen ihre Tätigkeit nicht beim Gewerbeamt, sondern lediglich beim Finanzamt anzeigen. Freiberufliche Tätigkeiten sind in § 18 EStG (Einkommensteuergesetz) geregelt.

Wer darf ein Einzelunternehmen gründen?

Ein Einzelunternehmen ist gerade für aufstrebende Schüler und Studenten oftmals eine Möglichkeit, um sich nebenher noch ein bisschen Geld dazu zu verdienen. Das Studium muss schließlich finanziert werden und gerade im jungen Alter ist Geld oft Mangelware. Auch die Gründungsbereitschaft und der Wunsch, mit eigenen Ideen durchzustarten, sind in jungen Jahren besonders ausgeprägt. Kein Wunder also, dass viele Einzelunternehmen von Personen in einem vergleichsweise jungen Alter gegründet werden.

Grundsätzlich ist es aber jedem deutschen Staatsbürger – ob Student, Rentner oder Arbeitnehmer – erlaubt, sich selbstständig zu machen, und das auch nebengewerblich. Das bedeutet: Auch wenn du mitten in deinem Vollzeitberuf oder Studium steckst, ist es dir jederzeit möglich, zusätzlich ein Gewerbe anzumelden.

Nebengewerbe vs. Hauptjob: Steht sich das im Weg?

Dein Arbeitgeber kann dir eine nebengewerbliche Tätigkeit grundsätzlich nicht verbieten. Laut der im Grundgesetz verankerten Berufsfreiheit (Art. 12 GG) sowie der Gewerbeordnung darfst du deinen Beruf frei wählen und auch ein eigenes Gewerbe betreiben. Zu beachten ist allerdings, dass du in der Regel verpflichtet bist, deinen Arbeitgeber über eine Nebentätigkeit zu informieren, insbesondere wenn dies im Arbeitsvertrag geregelt ist.

Zudem darf deine selbstständige Tätigkeit nicht in direkter Konkurrenz zu den Leistungen deines Arbeitgebers stehen. Ebenso darf dein Nebengewerbe keine negativen Auswirkungen auf deine Arbeitsleistung im Hauptjob haben oder den Ruf deines Arbeitgebers schädigen. Andernfalls kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Einzelunternehmen gründen – Das sind die Voraussetzungen

Die gute Nachricht vorweg: Die Hürden, als Gründer ein Einzelunternehmen aufzubauen, sind sehr niedrig. Es bedarf keinem Startkapital, sondern lediglich einer Anmeldungsgebühr von etwa 20 bis 60 Euro (abhängig von Stadt oder Gemeinde), eines gültigen Personalausweises und etwas Zeit.

Zudem solltest du das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben, um in Deutschland als voll geschäftsfähig zu gelten. Minderjährige benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten sowie in der Regel eine Genehmigung des Familiengerichts.

Zusammengefasst: Eine Gewerbeanmeldung ist weder teuer noch kompliziert oder besonders bürokratisch.

Einzelunternehmen anmelden: So läuft es ab!

Um dir den Prozess so einfach wie möglich zu erklären, gehen wir die Anmeldung einer Tätigkeit anhand eines konkreten Beispiels durch. Im Folgenden gehen wir davon aus, dass du Webseiten für Firmen und Vereine aus deiner Stadt erstellen möchtest und diese Tätigkeit aufgrund deiner Gewinnabsicht offiziell anmelden willst.

Einzelunternehmen auf dem Gewerbeamt anmelden

Für die Anmeldung deiner Tätigkeit wird das Formular GewA1 benötigt. Der klassische Weg führt über das Rathaus beziehungsweise das zuständige Gewerbeamt. Dort liegt das Formular aus und kann gemeinsam mit einer zuständigen Sachbearbeitung ausgefüllt werden, sodass Fehler direkt vermieden werden können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, vor Ort weitere bürokratische Fragen zu klären.

So sieht das GewA1 Formular aus. Dieses kann bei den Behörden vor Ort oder online ausgefüllt werden.

Einzelunternehmen und Kleingewerbe online anmelden

Mittlerweile ist die Gewerbeanmeldung in vielen Kommunen auch online möglich. Dabei gibt es zwei gängige Wege:

  • Serviceportale der Bundesländer bieten entsprechende Online-Dienste an. Die Angaben aus dem GewA1 Formular werden digital abgefragt und direkt an das zuständige Gewerbeamt übermittelt. Die Identifikation erfolgt meist per Personalausweis (Upload oder Online-Ausweisfunktion), die Gebühr wird anschließend in Rechnung gestellt.
  • Das GewA1 Formular kann auf der Webseite der Stadt oder Kommune heruntergeladen und ausgefüllt werden. Anschließend wird es postalisch oder per E-Mail an die zuständige Behörde gesendet.

Um dein Einzelunternehmen zu gründen, musst du also im Idealfall nicht einmal dein Haus verlassen.

GewA1: Gewerbe-Anmeldung Formular ausfüllen

Egal ob Rathaus oder online: Die einzelnen Punkte des GewA1 Formulares müssen stets durchgegangen und ausgefüllt werden. Wie oben erklärt, werden wir diese Punkte nun anhand unseres konkreten Beispiels, dem Erstellen von Webseiten, durchgehen. Wir gehen davon aus, dass du über 18 Jahre alt bist, nebengewerblich tätig sein willst, von daheim aus arbeiten möchtest und du dein Einzelunternehmen neu gründest.

Wir haben das GewA1 Formular für dich zum direkten ausfüllen, ausdrucken und downloaden bereitgestellt:

→ Zum GewA1-Formular | Gewerbe-Anmeldung

  • Auf dem GewA1 Formular finden sich die Punkte 1 bis 33. Bei einer Neugründung kann ab Punkt 3 gestartet werden. Ergänze die Felder unter „Angaben zur Person“ mit deinem Vor- und Nachnamen, deinem Geschlecht, deiner Anschrift, deinem Geburtsdatum, deinem Geburtsort, deiner Staatsangehörigkeit und idealerweise deiner Telefonnummer. Angaben zur E-Mail-Adresse sind freiwillig.
  • Unter Punkt 12 bei „Anschriften“ muss deine Arbeitsadresse angegeben werden – wenn du von zuhause aus arbeitest, also die gleiche Anschrift, die du schon bei Punkt 9 eingetragen hast. Punkt 13 und 14 können ausgelassen werden.
  • Bei Punkt 15 muss die Art deiner Tätigkeit beschrieben werden. Hier ist es wichtig, dass du deine Tätigkeit grob umschreibst aber auch nicht zu detailliert wirst. Das lässt dir im späteren Verlauf deiner Tätigkeit noch einiges an Handlungsspielraum. Anhand unseres Beispiels, bei welchem Webseiten erstellt werden, kann hier beispielsweise „Webdesign und Dienstleistungen im Online-Bereich“ eingetragen werden.
  • Da die Tätigkeit nebenbei und nicht hauptberuflich stattfinden soll, wird bei Punkt 16 „Ja“ angekreuzt.
  • Bei Punkt 17, dem Startdatum der angemeldeten Tätigkeit, ist es aufgrund von bürokratischen Angelegenheiten stets empfehlenswert, den ersten Tag eines Monats anzugeben. Die Tätigkeit kann auch gerne einige Wochen im Voraus oder im Nachgang angemeldet werden. Sollte die Gewerbeanmeldung beispielsweise an einem 20. Juni erfolgen, sollte bei Punkt 17 entweder der 01.06. oder der 01.07. des jeweiligen Jahres angegeben werden.
  • Bei Punkt 18 – der Art des Betriebes – wird „Sonstiges“ angekreuzt.
  • Da du allein arbeitest und keine Angestellten unter dir hast, wird Punkt 19 ausgelassen. Bei Punkt 20 wird der erste Punkt „Hauptniederlassung“ angekreuzt, da du von zuhause aus arbeiten möchtest und dein Unternehmen in seinen ersten Stunden auch sicherlich über keine Zweigniederlassungen verfügt.
  • Punkt 21 und 22 werden ausgelassen. Bei Punkt 23/24 wird „Neugründung“ angekreuzt.
  • Punkt 26 bis 31 können ausgelassen werden.
  • Zuletzt wird bei Punkt 32 noch das Datum und bei Punkt 33 noch deine Unterschrift benötigt – fertig!

Was passiert nach der Anmeldung?

Wenn du dich vor Ort auf dem Gewerbeamt angemeldet hast, ist der formale Teil der Gewerbeanmeldung zunächst abgeschlossen. Sobald die Anmeldegebühr bezahlt, dein Personalausweis vorgelegt und das Formular ordnungsgemäß ausgefüllt wurde, gilt dein Gewerbe als angemeldet.

Falls du dich online angemeldet hast, musst du auf die Rückmeldung der zuständigen Behörde warten. In der Regel erhältst du eine schriftliche Bestätigung oder einen Auszug aus dem Gewerberegister. Ein klassischer „Gewerbeschein“ wird heute nicht mehr in jeder Kommune separat ausgestellt, die Anmeldung selbst gilt jedoch als amtlicher Nachweis der Gewerbeanmeldung.

Unabhängig vom Anmeldeweg erhältst du wenige Tage bis einige Wochen nach der Anmeldung Post vom Finanzamt. Dieses ist für die steuerliche Erfassung deines Unternehmens zuständig. Du bekommst einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der mittlerweile in der Regel online über ELSTER auszufüllen ist. Nach Abgabe des Fragebogens vergibt das Finanzamt deine Steuernummer, die künftig auf Rechnungen angegeben werden muss.

Im Fragebogen schätzt du deine voraussichtlichen Umsätze und Gewinne ein und entscheidest unter anderem, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Wie der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt wird, erklärt das folgende Video:

Was sind die Unterschiede zwischen Nebengewerbe und Hauptgewerbe?

Eine einheitliche gesetzliche Definition gibt es nicht – die Einordnung hängt von der jeweiligen Stelle ab. Für das Finanzamt und das Gewerbeamt ist der zeitliche Umfang zunächst unerheblich, entscheidend sind dort vor allem Umsätze und Gewinne.

Krankenkassen bewerten ein Nebengewerbe in der Regel danach, ob die selbstständige Tätigkeit zeitlich und wirtschaftlich untergeordnet ist. Häufig wird dabei eine wöchentliche Arbeitszeit von etwa 15 bis 20 Stunden als Orientierung herangezogen. Die Bundesagentur für Arbeit spricht meist von maximal 15 Stunden pro Woche.

Sollte deine selbstständige Tätigkeit sowohl zeitlich als auch finanziell die Hauptbeschäftigung übersteigen, kann sie als Hauptgewerbe eingestuft werden. In diesem Fall kann sich insbesondere der Krankenversicherungsstatus ändern.

Wann muss ich als Einzelunternehmer Gewerbesteuer zahlen?

Die Gewerbesteuer wird für Einzelunternehmer und Personengesellschaften erst dann fällig, wenn der jährliche Gewinn den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt. Dieser Freibetrag soll insbesondere kleinere Unternehmen und Existenzgründer entlasten.

Der Freibetrag gilt pro Gewerbebetrieb. Werden mehrere rechtlich getrennte Gewerbe betrieben, kann der Freibetrag jeweils separat gelten.

Wann muss ich Umsatzsteuer erheben?

Als Einzelunternehmer unterliegst du grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht. Du kannst jedoch von der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG Gebrauch machen, wenn:

  • dein Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und
  • dein Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird.

In diesem Fall darfst du keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und musst diese auch nicht an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig entfällt jedoch der Vorsteuerabzug.

Wie sieht es mit den Beiträgen für die Krankenkasse aus?

Deiner Krankenversicherung muss mitgeteilt werden, dass du eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen hast – auch bei einem Nebengewerbe. Die Krankenkasse prüft dann regelmäßig, ob die selbstständige Tätigkeit weiterhin als nebenberuflich eingestuft werden kann.

Solange dein Einkommen und zeitlicher Aufwand aus der Festanstellung überwiegen, bleibt dein Versicherungsstatus in der Regel unverändert. Wird die Selbstständigkeit jedoch zum zeitlichen oder wirtschaftlichen Schwerpunkt, kann eine freiwillige Krankenversicherung erforderlich werden.

Was sind die Vorteile eines Einzelunternehmens?

  • Sehr große Flexibilität
  • Großer Gestaltungsspielraum nach eigenen Vorstellungen
  • Gewinne gehören vollständig dem Unternehmer
  • Wenig Bürokratie, geringe Gründungskosten, kein Mindestkapital
  • Einfache Buchführung möglich
  • Keine Bilanzierungspflicht, in der Regel genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Sehr gut als Einstieg in die Selbstständigkeit geeignet

Was sind die Nachteile eines Einzelunternehmens?

  • Hohe Eigenverantwortung
  • Haftung mit dem gesamten Privatvermögen
  • Kein eigenständiger Firmenname ohne Eintragung ins Handelsregister

Führst du selbst ein Einzelunternehmen oder bist du gerade dabei, eines zu gründen? Teile deine Erfahrungen gern in den Kommentaren 🙂

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Inhaltsverzeichnis

  • Wann muss ein Gewerbe angemeldet werden?
  • Wer darf ein Einzelunternehmen gründen?
  • Einzelunternehmen gründen – Das sind die Voraussetzungen
  • Einzelunternehmen anmelden: So läuft es ab!
  • Was passiert nach der Anmeldung?
  • Was sind die Unterschiede zwischen Nebengewerbe und Hauptgewerbe?
  • Wann muss ich als Einzelunternehmer Gewerbesteuer zahlen?
  • Wann muss ich Umsatzsteuer erheben?
  • Wie sieht es mit den Beiträgen für die Krankenkasse aus?
  • Was sind die Vorteile eines Einzelunternehmens?
  • Was sind die Nachteile eines Einzelunternehmens?
Über den Autor

Matthias ist Gründer von Studihub.de und hier als Redakteur tätig. Da er an verschiedenen Hochschulen studiert hat und auch als Fernstudent eingeschrieben ist, kennt er das Studentenleben in- und auswendig. In verschiedenen Beiträgen teilt er seine Erfahrungen rund um die Themen Studium, Lifestyle, Weiterbildung und Karriere.

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