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Arbeiten als Werkstudent: Die aktuellen Regeln (2026)

Werkstudentenjob: Gehalt, Steuern, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch

7. Januar 2026

Wer als Werkstudent arbeiten möchte, kann durch die unterschiedlichen Regelungen und Gesetze deutliche Vorteile genießen. Allerdings gibt es im Vorfeld auch ein paar Dinge zu beachten, damit der Werkstudentenjob überhaupt erst ausgeübt werden darf. Wir klären im Folgenden über die Voraussetzungen, das mögliche Gehalt, die Arbeitszeiten, den Urlaubsanspruch und über die steuerlichen Vorteile auf.

Was ist ein Werkstudent?

Ungefähr 60 Prozent aller Studenten arbeiten neben ihrem Studium, um den Lebensunterhalt aufzubringen und um etwas mehr Geld in der Tasche zu haben. Bafög und elterliche Unterstützung sind da fast nie ausreichend. Ein Werkstudent arbeitet in einem Unternehmen, ist aber Vollzeit an der Uni immatrikuliert. Für die meisten Studenten ist diese Art von Nebenjob optimal, denn neben dem zusätzlichen Geld genießt man zusätzlich ein paar steuerliche Vorteile, erlangt einiges an Berufserfahrung und knüpft eventuell auch erste Kontakte für einen späteren Vollzeitjob.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob der ausgeübte Job zu der Fachrichtung im Studium passt. Durch einen Werkstudentenvertrag erhält man mehr Geld für die Arbeit, als bei einem herkömmlichen Nebenjob. Das liegt daran, dass man als Werkstudent von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit ist – unabhängig von der Höhe des Einkommens. Beiträge zur Rentenversicherung fallen jedoch weiterhin an.

Besonders beliebt ist inzwischen der Online-Job für Werkstudenten, da er sich flexibel von zuhause aus mit dem Studium vereinbaren lässt. Viele Unternehmen ermöglichen heute digitale Mitarbeit in Bereichen wie Marketing, IT oder Kundenservice.

Wie viel verdient man als Werkstudent?

Werkstudenten verdienen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn. Dieser liegt Stand Januar 2026 bei 12,41 Euro pro Stunde. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden ergibt sich damit ein monatliches Bruttogehalt von rund 1.075 Euro.

Theoretisch darf der Arbeitgeber auch ein deutlich höheres Gehalt zahlen. In der Praxis liegen die Stundenlöhne für Werkstudenten häufig zwischen 12 und 20 Euro, abhängig von Branche, Qualifikation und Unternehmensgröße. Durch die Befreiung von Teilen der Sozialversicherung bleibt netto mehr vom Brutto übrig als bei klassischen Nebenjobs.

Werkstudent: Welche Steuern müssen gezahlt werden?

Auch als Werkstudent müssen Steuern gezahlt werden. Steuerrechtlich gilt man als Teilzeitbeschäftigter. Es fallen Lohnsteuer sowie Beiträge zur Rentenversicherung an. Die Unfallversicherung übernimmt der Arbeitgeber.

Liegt das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro, fällt keine Einkommensteuer an. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, wird nur der darüber liegende Betrag besteuert.

Der Lohnsteuerfreibetrag bei einem Werkstudent

Der jährliche Grundfreibetrag liegt Stand 2026 bei 11.604 Euro. Erst bei Überschreitung dieses Betrags wird Einkommensteuer fällig. Liegt das monatliche Einkommen bei etwa 950 Euro oder darunter, bleibt man in der Regel steuerfrei.

Wie ist man beim Werkstudentenjob krankenversichert?

Bis zum 25. Lebensjahr ist in vielen Fällen eine Familienversicherung möglich. Die Einkommensgrenze liegt dabei bei 538 Euro monatlich (Minijob-Grenze).

Wird diese Grenze überschritten, endet die Familienversicherung und es greift die studentische Krankenversicherung. Die monatlichen Kosten liegen Stand 2026 bei etwa 120–140 Euro, abhängig von Krankenkasse und Zusatzbeitrag.

Wie viel Stunden darf ein Werkstudent maximal arbeiten?

Während der Vorlesungszeit dürfen Werkstudenten maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien sind bis zu 40 Stunden pro Woche erlaubt, solange diese Überschreitung nicht länger als 26 Wochen pro Jahr erfolgt.

Eine Ausnahmeregelung besteht bei Nacht-, Wochenend- oder Schichtarbeit. In diesen Fällen kann eine Überschreitung der 20-Stunden-Grenze zulässig sein, sofern das Studium weiterhin im Vordergrund steht.

Gibt es eine Einkommensgrenze?

Eine feste Einkommensobergrenze gibt es beim Werkstudentenstatus nicht. Entscheidend sind die wöchentliche Arbeitszeit und der Studentenstatus. Der Mindestlohn liegt bei 12,41 Euro, viele Werkstudenten verdienen jedoch deutlich mehr.

Was muss in einem Werkstudentenvertrag enthalten sein?

Ein Werkstudentenvertrag sollte Regelungen zu Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Tätigkeitsbereich, Vertragsdauer sowie einer möglichen Probezeit enthalten. Oft ist der Vertrag an den Studentenstatus gekoppelt und endet automatisch mit Abschluss des Studiums.

Hat der Werkstudent Anspruch auf Urlaub?

Werkstudenten gelten als reguläre Arbeitnehmer und haben Anspruch auf gesetzlichen Urlaub. Der Mindesturlaub beträgt vier Wochen pro Jahr, anteilig berechnet nach den Arbeitstagen pro Woche:

  • 1 Tag/Woche: 4 Urlaubstage
  • 2 Tage/Woche: 8 Urlaubstage
  • 3 Tage/Woche: 12 Urlaubstage
  • 4 Tage/Woche: 16 Urlaubstage
  • 5 Tage/Woche: 20 Urlaubstage

Wie wirkt sich ein Werkstudentenjob auf das BAföG aus?

Ein Werkstudentenjob schließt BAföG nicht aus. Der jährliche Freibetrag liegt bei 6.240 Euro (520 Euro monatlich). Einkommen oberhalb dieser Grenze wird auf das BAföG angerechnet. Bei deutlich höheren Einkommen kann der BAföG-Anspruch entfallen.

Bekommen Werkstudenten weiterhin Kindergeld?

Bis zum 25. Lebensjahr besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld, sofern das Studium im Vordergrund steht. Die Höhe des Einkommens spielt dabei keine Rolle, solange die wöchentliche Arbeitszeit während des Semesters 20 Stunden nicht überschreitet.

Kommentare 21

  1. Sabine says:
    Vor 2 Jahren

    Hallo Matthias,
    ich fange bald als „studentische Aushilfe“ in einem Restaurant als Servicekraft an (Vertrag kommt nächste Woche). Dies ist vermutl. mit dem „Werksstudent“ gleichzusetzen, denn hier wurde mir das auch mit den max. 20h/Woche und der Mehrarbeit in den Semesterferien erklärt. Habe im Herbst in den Semesterferien allerdings bereits einen befristeten Vertrag als „selbständige Servicekraft“ auf dem Cannstatter Volksfest. Geht das oder muss ich dann Steuern bezahlen? Oder soll mich das Restaurant befristet als „studentische Aushilfe“ bis Anfang Volksfest anstellen und nach Ende des Volksfest wieder mit einem befristeten Vertrag (bis zum nächsten Volksfest) anstellen? Was muss ich beachten, damit ich keine/so wenig wie möglich Steuer bezahlen muss?

    Antworten
    • Matthias says:
      Vor 2 Jahren

      Hi Sabine,
      ja, du kannst sowohl als Werkstudent in einem Restaurant arbeiten als auch als selbstständige Servicekraft tätig sein. Achte aber darauf, dass dein Gesamteinkommen den Grundfreibetrag von 10.908 Euro im Jahr nicht überschreitet, um keine Steuern zahlen zu müssen. Es könnte sinnvoll sein, dass dich das Restaurant befristet bis zum Volksfest anstellt und danach erneut befristet einstellt. Experte bin ich aber natürlich auch nicht 😀

      Viel Erfolg und liebe Grüße!
      Matthias

      Antworten
  2. Ole says:
    Vor 2 Jahren

    Hallo,
    ist es schädlich, wenn man innerhalb des Semesters ca. 2 – 3 Monate Vollzeit arbeitet? Im Rest des Jahres die 20 Std. Regel jedoch einhält?
    Vielen Dank für Deine Antwort.

    Antworten
    • Matthias says:
      Vor 2 Jahren

      Hi Ole,
      also „schädlich“ ist da der falsche Begriff 😀 Du musst eben schauen, ob du das zeitlich alles unter einen Hut bekommst, aber möglich wäre es dann schon. Du darfst als Werkstudent/in allerdings maximal 26 Wochen im Jahr Vollzeit arbeiten. Also so wie du es vorgeschlagen hast wäre es möglich, ja.

      Liebe Grüße!

      Antworten
  3. Ursula Klose says:
    Vor 2 Jahren

    Verstehe ich das richtig: es gilt die aktuelle Minijobgrenze, innerhalb deren keine Auswirkungen aufs Bafög sind und ich in der Familienversicherung bleiben kann.
    Mein Arbeitgeber hat geringere Abgaben für mich ( das ist momentan das Problem). Bin voll immatrikuliert

    Antworten
    • Matthias says:
      Vor 2 Jahren

      Hallo Ursula, der Beitrag bezieht sich auf Werkstudentenjobs, nicht explizit auf Minijobs. Für Letztere gilt aber: Solange dein Einkommen die geltende Minijob-Grenze nicht überschreitet, hat das keine Auswirkungen aufs Bafög und du kannst i.d.R. in der Familienversicherung bleiben.

      Liebe Grüße!

      Antworten
  4. Oliver says:
    Vor 2 Jahren

    Hallo, ich schreibe gerade meine Bachelorarbeit und habe keine Vorlesungen mehr. Zählt das dann auch als vorlesungsfreie Zeit, während der ich mehr als 20 Stunden als Werkstudent arbeiten kann? Danke euch

    Antworten
    • Matthias says:
      Vor 2 Jahren

      Hi Oliver.
      Wenn es bei dir zeitlich so passt, dann auf jeden Fall. Generell ist eigentlich nur wichtig, dass du nicht länger als 26 Wochen mehr als 20 Stunden als Werkstudent arbeitest.
      Die genaue zeitliche Einteilung ist dabei aber dir überlassen. Viele Grüße!

      Antworten
  5. Janek says:
    Vor 2 Jahren

    Hallo,
    gilt die Winterpause auch als vorlesungsfreie Zeit in der ich mehr als 20 Stunden (unter der Woche) arbeiten darf?

    Antworten
    • Matthias says:
      Vor 2 Jahren

      Hi Janek,
      solange du währenddessen eingeschrieben bist – na klar.

      Antworten
  6. Martin says:
    Vor 3 Jahren

    Hallo, ich bin noch bis voraussichtlich Novembe/Dezember im Bachelor (vollzeit) eingeschrieben, da ich noch an meiner Bachelorarbeit schreibe. Parallel dazu fange ich ab Oktober bereits mein Masterstudium (teilzeit) an.

    Gilt für mich weiterhin bis zur ABgabe meiner BAchelorarbeit das Werkstudentenprivileg?

    Antworten
    • Matthias says:
      Vor 2 Jahren

      Hi Martin,
      klar. Solange du während diesem Zeitraum immer noch nachweislich immatrikuliert bist, kannst du auch das Werkstudentenprivileg für dich nutzen.
      Grüße

      Antworten
  7. Christine says:
    Vor 3 Jahren

    Ich bin Werkstudent. In dem Zusammenhang habe ich relativ lang nach einem Job gesucht. Wie ihr allerdings sagt, lohnen sich die deutlichen Vorteile absolut.

    Antworten
  8. Lena says:
    Vor 4 Jahren

    Hallo, ich studiere Vollzeit an einer Fernuniversität und habe offiziell keine Semesterferien, da ich mir die Zeit völlig frei einteilen kann. Habe ich also offiziell wie andere Vollzeitstudenten auch Semesterferien? Wenn ja, wie teile ich diese in meinem Werkstudentenjob ein?

    Antworten
    • Matthias says:
      Vor 4 Jahren

      Hi Lena,
      Semesterferien gibt es so direkt im Fernstudium nicht. Ansonsten würde ich schon sagen, dass es hier ganz darauf ankommt, wie du dir selbst deine Zeit einteilen möchtest. Falls du einem Teilzeitjob oder 450€-Job nachgehen willst, wäre das problemlos auch innerhalb des Semesters möglich (wie bei einem normalen Studium ja auch, einfach ein paar Stunden nebenher in der Woche).

      Willst du lieber für einige Zeit Vollzeit arbeiten, würde ich das Semester an deiner Stelle in 4 Monate Studium und 2 Monate arbeiten (oder 5 Monate Studium und 1 Monat arbeiten) einteilen. Dann müsstest du einmal 2 Klausuren pro Monat schreiben, aber das ist je nach Wahl deiner Module machbar. Habe damit auch persönlich gute Erfahrungen während meines Fernstudiums gemacht.

      An welcher Fernuni studierst du denn? 🙂
      Viele Grüße.

      Antworten
      • Isabell says:
        Vor 4 Jahren

        Hallo,
        ich habe die gleiche Situation. Studiere in Vollzeit an der IU meinen Bachelor und bin Werkstudent ohne klare Semesterferien. Heißt das man kann sich frei seine „Semesterferien“ einteilen und solange man nicht über 26 Wochen mit 40h pro Woche geht ist das ok? Also theoretisch 26 Wochen 40h und den Rest des Jahres 20h?

        Liebe Grüße

        Antworten
        • Matthias says:
          Vor 4 Jahren

          Hi Isabell,
          ja – ich hab das ca. 1,5 Jahre lang auch so gemacht und das hat problemlos funktioniert. Beschwert hat sich bis heute niemand 😀

          Viele Grüße!

  9. Millane says:
    Vor 4 Jahren

    Hi, kann man mit einem Werkstudentenjob trotzdem finanzielle Unterstützung bekommen? Zum Beispiel, wenn man auszieht und Werkstudentenjob und Kindergeld nicht reichen? LG und Danke!

    Antworten
    • Matthias says:
      Vor 4 Jahren

      Hi Millane,
      du kannst es auf jeden Fall mal mit Bafög versuchen. Dazu haben wir bereits einen eigenen Artikel verfasst: https://www.studihub.de/bafoeg-beantragen-so-einfach-gehts/

      Ebenso gibt es einen staatlichen Bildungskredit, der beantragt werden kann. Hierzu würde ich dir die Seite des Bundesverwaltungsamtes empfehlen: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/Bildungskredit/Antrag/Bildungskredit-Hintergrund/bildungskredit-was-bietet_node.html

      Hoffe, das hilft dir etwas weiter!
      Liebe Grüße, Matthias

      Antworten
  10. Balthes says:
    Vor 6 Jahren

    Hallo, kann man trotz Teilzeitstudium Werkstudent sein? Ich bin in der Uni als Teilzeitstudent eingeschrieben, arbeite aber weniger als 20 Stunden die Woche. Gelte ich trotzdem als Werkstudent (Entfall der Kranken / Pflegeversicherungs Abgaben)?

    Antworten
    • Matthias says:
      Vor 6 Jahren

      Hallo Balthes,
      als Werkstudent ist man in der Regel von der Sozialversicherung befreit, solange das Studium Vorrang vor deinem Job hat. Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn du in einem Teilzeitmodell studierst, da das Studium hier quasi zusätzlich und „nebenher“ absolviert wird. Dementsprechend sind in diesem Fall leider auch keine Werkstudentenverträge möglich.

      Eventuell empfiehlt sich hier trotzdem ein Gespräch mit dem Arbeitgeber. Es gibt Unternehmen, die studierende Arbeitnehmer (auch in Teilzeit) finanziell unterstützen oder einen Teil der anfallenden Kosten übernehmen.

      Viel Erfolg!
      Grüße, Matthias

      Antworten

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Inhaltsverzeichnis

  • Was ist ein Werkstudent?
  • Wie viel verdient man als Werkstudent?
  • Werkstudent: Welche Steuern müssen gezahlt werden?
  • Der Lohnsteuerfreibetrag bei einem Werkstudent
  • Wie ist man beim Werkstudentenjob krankenversichert?
  • Wie viel Stunden darf ein Werkstudent maximal arbeiten?
  • Gibt es eine Einkommensgrenze?
  • Was muss in einem Werkstudentenvertrag enthalten sein?
  • Hat der Werkstudent Anspruch auf Urlaub?
  • Wie wirkt sich ein Werkstudentenjob auf das BAföG aus?
  • Bekommen Werkstudenten weiterhin Kindergeld?
Über den Autor

Matthias ist Gründer von Studihub.de und hier als Redakteur tätig. Da er an verschiedenen Hochschulen studiert hat und auch als Fernstudent eingeschrieben ist, kennt er das Studentenleben in- und auswendig. In verschiedenen Beiträgen teilt er seine Erfahrungen rund um die Themen Studium, Lifestyle, Weiterbildung und Karriere.

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