Egal ob Studium oder Ausbildung: BAföG beantragen ist oftmals ein großes Thema. In diesem Beitrag erklären wir dir, wie das funktioniert, welche Voraussetzungen es gibt und welche Unterlagen benötigt werden. Außerdem geben wir dir einige praktische Beispiele mit an die Hand.
Für was steht BAföG überhaupt?
BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Das Prinzip dahinter ist einfach erklärt: Schüler, Studenten oder Auszubildende bekommen, wenn ihre Eltern die Ausbildung nicht finanzieren können, vom Staat Geld zur finanziellen Unterstützung und müssen davon nur die Hälfte wieder zurückzahlen.
Die einzelnen BAföG Regelungen sind allerdings sehr umfangreich. Wer warum und aus welchem Zweck wie viel Geld bekommt ist exakt festgelegt und für jede Regel gibt es dabei auch einige Ausnahmen. Obwohl viele Studenten, Schüler oder Azubis die Möglichkeit dazu hätte, wird BAföG trotzdem nur von jeder vierten Person beantragt.
Dabei kann sich der Aufwand dahinter bezahlt machen: Allein eine finanzielle Unterstützung von 100 bis 200 Euro im Monat kann wesentlich zur Ausbildungs- oder Studienfinanzierung beitragen.
Eigentlich gibt es kein Schüler-BAföG oder Studenten-BAföG. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Schülern und Studenten. Es unterscheidet jedoch sehr wohl zwischen den Ausbildungsplätzen der Antragsteller. Umgangssprachlich haben sich deshalb die oben genannten Begriffe (und noch einige mehr) entwickelt, die auch in diesem Beitrag benutzt werden.
Im Folgenden werden das Grundprinzip und die wichtigsten Fragen rund ums BAföG geklärt.
Was ist BAföG?
BAföG ist eine staatliche Unterstützung für Schüler und Studenten. Das Gesetz soll Chancengleichheit schaffen und dafür sorgen, dass auch Kinder von nicht wohlhabenden Eltern beispielsweise studieren können.
Die Leistung setzt sich zusammen aus einem Zuschuss und einem unverzinslichen Darlehen, in der Regel zu je 50%. Nur das Darlehen muss später zurückgezahlt werden. Mehr dazu unter dem Punkt „Wie funktioniert die Rückzahlung von BAföG“.
Wer kann BAföG beantragen?
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat und unter 30 Jahre alt ist, kann prinzipiell BAföG beantragen. Für Masterstudiengänge liegt die Altersgrenze bei 35.
Auch Ausländer haben unter bestimmten Voraussetzungen Anrecht auf BAföG. Grundsätzlich haben es EU-Bürger (hierzu zählen ebenfalls Schweiz, Norwegen, Island und Lichtenstein) etwas leichter, als Nicht-EU-Bürger.
Unter welchen Bedingungen man als Ausländer BAföG beantragen kann, ist genau geregelt, weitere Informationen dazu finden sich unter dem Punkt „Wo kann man BAföG beantragen?“.
Schüler-BAföG
Schüler, die über die 10. Klasse hinaus eine Schule besuchen (bspw. Regelschule oder FOS), aber nicht bei ihren Eltern wohnen, können Schüler-BAföG beantragen. Besonders daran ist, dass dieses BAföG ausschließlich ein Zuschuss ist. Es gibt keinen Darlehensanteil, der zurückgezahlt werden muss.
Auch hierzu gibt es genaue Regelungen, die jeweils den Einzelfall betrachten.
Studenten-BAföG
Damit bezeichnet wird BAföG, das für ein Studium beantragt wird, d.h. wenn ihr für eure Ausbildung an eine Hochschule oder Akademie geht. Hier gilt die bereits erwähnte 50% Zuschuss, 50% Darlehen Regelung.
Wichtige Eckpfeiler für BAföG im Studium:
- Nur mit einem Vollzeitstudium ist man BAföG-berechtigt.
- Bei einem Studium ist die Förderungshöchstdauer die Regelstudienzeit; ansonsten das Ende der Ausbildung.
- Die Hochschule muss staatlich oder staatlich anerkannt sein.
- Man darf maximal 30 Jahre (bei einem Masterstudiengang 35 Jahre) alt sein.
- BAföG für ein Zweitstudium wird nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt. (Ausnahmeregelungen!)
- Ein Fachrichtungswechsel ist möglich, wenn er vor dem 4. Fachsemester aus einem gesetzlich anerkannten Grund erfolgt.
- Ein Stipendium der Begabtenförderungswerke schließt den gleichzeitigen Bezug von BAföG aus. Andere Stipendien werden möglicherweise ganz oder teilweise angerechnet (Regelungen!).
- Wer nach einem Bachelor noch einen Master anhängt, kann auch für diesen BAföG beantragen.
Elternunabhängiges BAföG
Normalerweise hängt die Berechnung des BAföG Betrags großteils von den Einkommensverhältnissen der Eltern ab. Das elternunabhängige BAföG ist die Ausnahme.
Die Voraussetzungen, um diese Art von BAföG beantragen zu können, zeigen allerdings schnell, welche Zielgruppe damit angesprochen werden soll.
Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG:
- älter als 30 Jahre oder
- 5 Jahre erwerbstätig oder
- 3 Jahre Ausbildung und 3 Jahre erwerbstätig oder
- Halbwaise, Vollweise oder
- Abitur auf dem 2. Bildungsweg
Die Altersgrenze ist selbst keine eigenständige Bedingung. Über 30-Jährige bekommen ihren Antrag nur in absoluten Ausnahmefällen genehmigt.
BAföG für Auszubildende
Eine betriebliche Berufsausbildung, früher Lehre genannt, wird nicht durch BAföG gefördert.
Es gibt stattdessen Berufsausbildungshilfe (BAB). Zuständiger Ansprechpartner hierfür ist das Arbeitsamt am jeweiligen Wohnort.
Andere Möglichkeiten, BAföG zu beziehen
- Beliebt ist das Auslands-BAföG, das zum Beispiel bei einem Auslandssemester gezahlt wird. Da hier mit einem höheren Grundbedarf gerechnet wird, ist die Chance BAföG zu bekommen höher als bei einem „normalen“ Antrag.
- Es gibt Meister-BAföG zur Unterstützung bei einer Fortbildung.
- BAföG kann auch während Praktika bezogen werden, so sind zum Beispiel Praxissemester während dem Studium in der Regel kein Problem.
Aber auch bei diesen Punkten gibt es jeweils Ausnahmeregelungen für Sonderfälle.
Wo kann man BAföG beantragen?
Der BaföG-Antrag muss in der Regel im Amt für Ausbildungsförderung abgegeben werden. Meistens ist dieses sogenannte „BAföG-Amt“ an der Hochschule beim Studentenwerk zu finden.
Wichtig: Das BAföG-Amt ist nur für bestimmte Hochschulen vor Ort zuständig. Deshalb benötigt ihr für den Antrag eine Immatrikulationsbescheinigung. Erst dann ist klar, welches Amt zuständig ist. Mehr dazu unter dem Punkt „Was muss beim Antrag stellen beachtet werden?“.
Für Abendgymnasien, höhere Fachschulen etc. ist die Kreis- oder Stadtverwaltung am Standort der Schule zuständig. In den meisten Fällen kann man euch bei der Schule oder dem Ausbildungsträger die genaue Adresse nennen.
Für Auslands-BAföG gibt es spezielle Ämter. Eine Liste der Ämter und deren Zuständigkeiten findet ihr im Internet. Auch beim normalen BAföG-Amt wird man euch hier weiterhelfen können.
Lässt sich BAföG auch online beantragen?
Gute Nachricht: Ja! Es ist sogar empfehlenswert diese Seiten zumindest einmal besucht zu haben, da dort meist auch Erklärungen zu jedem einzelnen Punkt auf dem Formular angeboten werden.
Das ausgefüllte Formular kann ausgedruckt und persönlich oder postalisch abgegeben werden. Inzwischen ist es auch möglich den Antrag online zu übermitteln. Jedes Bundesland hat dazu sein eigenes Portal. Ihr braucht hierfür einen elektronischen Personalausweis und ein Lesegerät. Smartphones mit NFC-Chip können als Lesegerät benutzt werden.
Wichtig: Der Antrag ist nur mit Unterschrift gültig. Auch digitale Unterschriften werden akzeptiert.
Das Formular und die Formblätter sind, ebenso wie die Beratung beim BAföG-Amt, kostenlos.
Auch wer die Papiervariante bevorzugt, kann sich durch sogenannte „BAföG-Rechner“ den zu erwartenden Betrag ausrechnen.
Welche Formulare benötigt man?
Das Formular des BAföG-Antrags für Studium oder Ausbildung umfasst 8 Blätter. Je nach individueller Lebenslage müssen diese mehr oder weniger komplett ausgefüllt, unterschrieben und abgegeben werden.
Auf jeden Fall angeben müsst ihr:
- Angaben zu eurer Person
- eure Einkommensverhältnisse
- euren Familienstand
- eure Vermögensverhältnisse
- die Vermögensverhältnisse eurer direkten Angehörigen
Unter den restlichen Formblättern findet ihr alles für die bereits erwähnten Spezial- und Ausnahmefälle.
Sollten sich die Einkommen eurer Eltern während der Ausbildung verändern, gibt es auch dafür einen Punkt auf dem entsprechenden Formblatt.
Wenn ihr nicht bei euren Eltern wohnt, also Miete zahlen müsst, benötigt ihr eine Mietbescheinigung. Das können zum Beispiel ein Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung sein.
Die Mietbescheinigung braucht ihr nur, um nachweisen zu können, dass ihr nicht zuhause wohnt. Die Höhe der Miete spielt dabei keine Rolle (mehr). Hier wird mit einer Wohnpauschalen gerechnet.
Eventuell musst du nach dem 4. Semester auch einen Leistungsnachweis beilegen.
Was muss beim Antrag stellen beachtet werden?
Ihr könnt den Antrag erst selbst stellen, wenn ihr über 15 Jahre alt seid. Für den Antrag benötigt ihr eine Immatrikulationsbescheinigung oder einen Ausbildungsvertrag.
BAföG wird gezahlt ab dem Monat der Antragsstellung, auch rückwirkend. Reicht den Antrag also am besten am Anfang der Ausbildung oder des Studiums ein. Es ist auch möglich erst einen formlosen Antrag zu stellen, um die Frist zu wahren. Die nötigen Unterlagen etc. müssen natürlich schnellstmöglich nachgereicht werden.
Gezahlt wird zwar ab Antragsstellung rückwirkend, aber falls das Geld dringend benötigt wird, können sich bereits wenige Monate Verspätung negativ auswirken. Achtet darauf, dass euer Antrag vollständig mit allen nötigen Unterlagen rechtzeitig eingeht. Etwaige Fehler im Antrag können die Bearbeitung um Wochen verzögern.
Wer in einem BaföG-Antrag bewusst Falschangaben macht, ist dem BAföG-Amt zu Schadensersatz verpflichtet.
Änderungen der Lebensverhältnisse müssen dem BAföG-Amt sofort mitgeteilt werden.
Wie viel BAföG bekommt man?
Nur weil man prinzipiell alle Voraussetzungen erfüllt, um BAföG beantragen zu können, heißt das nicht, dass man am Ende auch tatsächlich Geld bekommt.
BAföG ist gedacht, um denen finanziell zu helfen, deren Eltern die Ausbildung bzw. das Studium nicht bezahlen können. Wenn die eigenen Eltern also gut verdienen oder man selbst hohe Rücklagen hat, reduziert sich der BAföG Betrag irgendwann auf 0 EUR.
Bevor es direkt an die Berechnung geht, weisen wir nochmal auf einen BAföG-Rechner hin. Wer dort korrekte Angaben macht, bekommt in etwa berechnet, wie viel BAföG in der aktuellen Lebenssituation herausspringt.
Wichtig: Im Folgenden wird das normale Studenten-BAföG thematisiert. Bei elternunabhängigem BAföG oder anderem weicht die Berechnung ab (!).
Grundsätzlich kann man maximal 853 EUR (ab Herbst 2020: 861 EUR) BAföG erhalten. Bei den meisten wird es wahrscheinlich auf weniger hinauslaufen, aber das hängt von der individuellen Lebenssituation ab.
Anfangs wird für euch euer Grundbedarf berechnet. Dieser kann maximal 853 EUR (861 EUR) sein. Wichtig ist hier unter anderem, wo ihr wohnt und ob ihr über eure Eltern oder selbst versichert seid.
Bei der Wohnsituation ist nur entscheidend, ob ihr bei euren Eltern wohnt oder nicht:
- Wohnt ihr bei euren Eltern, wird mit einer Pauschale von 55 EUR gerechnet.
- Wohnt ihr nicht bei euren Eltern, beträgt die Pauschale 325 EUR, unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Miete.
Beispiel zum Grundbedarf:
Ein Student wohnt zur Miete in der Stadt seiner Uni. Er ist bei seinen Eltern mitversichert und muss keinen Beitrag zu einer Pflegeversicherung zahlen. Er zahlt kein Schulgeld und hat keine eigenen Kinder.
Der Grundbedarf liegt in diesem Fall bei 744 EUR.
Würde der gleiche Student bei seinen Eltern wohnen, weil die Hochschule zufällig in der gleichen Stadt ist, würde der Grundbedarf auf 474 EUR sinken.
Von dem errechneten Grundbedarf werden dann die Beträge abgezogen, die einem aus anderer Quelle für die Finanzierung zur Verfügung stehen würden. Dazu gerechnet werden das Einkommen der Eltern, das eigene Einkommen, das eigene Vermögen und das Einkommen eines Ehepartners oder Lebensgefährten (falls vorhanden).
Natürlich muss das Einkommen für mehr herhalten, als nur für eine Ausbildung, aus diesem Grund gibt es Freibeträge.
Die Freibeträge beim BAföG
Die Freibeträge werden auf das Bereinigte Einkommen angerechnet.
Das Bereinigte Einkommen wird berechnet durch das Brutto-Monatsgehalt abzüglich Sozialabzüge und Steuern.
Bis zum 1. August 2021 steigen die Freibeträge schrittweise an. Die dann geltenden Beträge werden in Klammern angegeben.
Auf das eigene Einkommen werden folgende Freibeträge angerechnet:
- 290 EUR pauschal auf das monatliche Einkommen
- 555 (605) EUR für jedes leibliche Kind
- 610 (635) EUR für Ehepartner abzüglich deren Bereinigtem Einkommen
Beim Einkommen der Eltern spielt es eine Rolle, ob sie verheiratet oder geschieden sind, ob es Stiefelternteile gibt etc. Die verschiedenen Kombinationen können hier nicht komplett aufgezählt werden (Regelungen!).
Meistens wird das Einkommen des Vorjahres zur Berechnung herangezogen.
Auf das Einkommen der Eltern / des Ehepartners werden folgende Freibeträge angerechnet:
- 1.835 (2.000) EUR wenn die Eltern verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft besitzen
- 1.225 (1.330) EUR für alleinstehende Elternteile oder Ehepartner des Antragstellers
- 555 (605) EUR pro unterhaltsberechtigtes Kind der leiblichen Eltern, das keine Ausbildungsförderung erhält
Vom Bereinigten Einkommen abzüglich anfallende Freibeträge wird 50% vom Grundbedarf abgezogen. Weitere 5% kommen für jedes eben genannte Kind dazu.
Das eigene Vermögen wird ebenfalls berücksichtigt. Der Freibetrag liegt bei 7.500 EUR und steigt ab 1. August 2020 auf 8.200 EUR an.
Die Vermögensverhältnisse werden genau geprüft. Das eigene Geld einfach vorübergehend auf dem Konto eines Angehörigen zu bunkern funktioniert dabei nicht. Einige Sachgegenstände, wie zum Beispiel ein eigenes Auto, zählen auch zum Vermögen.
BAföG Berechnung: Beispiel
Der bereits erwähnte Student im ersten Fall hat einen Grundbedarf von 744 EUR. Er hat kein eigenes Einkommen und auch kein Vermögen über 7.500 EUR. Seine Eltern haben ein gemeinsames Brutto-Monatseinkommen von 4.000 EUR. Außerdem ist der Student ein Einzelkind und ledig.
Von den 4.000 EUR gehen dabei Steuern und Sozialabzüge weg.
4.000 € Brutto-Monatseinkommen der Eltern
abzüglich 650 € (Steuern)
abzüglich 850 € (Sozialabzüge)
= 2.500 € (Bereinigtes Einkommen)
abzüglich 1.835 € (Freibetrag)
= 665 €
– 50 %
= 332.50 €
Vom Grundbedarf werden 332.50 EUR abgezogen.
Der Student bekommt in diesem Beispiel also 744 € abzüglich 332.5 € = 411.50 € an BAföG.
Wenn der Student einen 450-Euro-Job annimmt, wird sich das übrigens nicht auf den BAföG Betrag auswirken. Nach Abzug sämtlicher Beiträge, Werbungskosten etc. fällt er unter die Grenze von 290 € Freibetrag.
Der Student hat nun einen Bruder, der ebenfalls BAföG beantragen kann. Der vom Grundbedarf abgezogene Betrag von 332.50 EUR wird gleichmäßig auf alle solchen Kinder verteilen. In diesem Beispiel (ein Bruder) würde er sich also auf 166.25 EUR halbieren.
Der Student bekommt nun BAföG in Höhe von 744 € abzüglich 166.25 € = 577.25 €.
Angenommen, der Bruder des Studenten hat bereits einen Job und ist somit nicht mehr BAföG berechtigt.
2.500 € (Bereinigtes Einkommen)
abzüglich 1.835 € (Freibetrag)
abzüglich 555 € (Freibetrag)
= 110 €
abzüglich 60,50 € (50% + 5% von 110 €)
= 49,50 €
Der Student bekommt nun 744 € abzüglich 49,50 € = 694,50 € an BAföG.
Zur Berechnung noch ein letzter Hinweis:
BaföG-Rechner im Internet geben zwar einen ersten Eindruck, welcher Betrag gezählt werden könnte. Eine genauere Auskunft gibt es aber nur beim BAföG-Amt. Ob ein Antrag bewilligt wird, ist eine weitere Sache.
Wenn euer Antrag nicht bewilligt wird, kann formal Widerspruch eingelegt oder geklagt werden. Die Fristen dafür sind jeweils ein Monat ab dem Datum auf dem negativen Bescheid. Meist können Missverständnisse aber besser in einem direkten Gespräch geklärt und korrigiert werden.
Wie funktioniert die Rückzahlung von BAföG?
Dazu lassen sich folgende wichtige Punkte zusammenfassen:
- Nur die Hälfte des erhaltenen Geldes ist ein Darlehen und muss zurückgezahlt werden.
- Das Darlehen ist zinsfrei.
- Die Schulden werden bei 10.000 € gedeckelt. Alles darüber wird erlassen.
- Die Rückzahlungen müssen spätestens 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer beginnen.
Bei einem geförderten Bachelor mit anschließendem geförderten Master beginnen die 5 Jahre mit Ende der Regelstudienzeit des Bachelorstudiums. - Die Rückzahlung kann in Raten oder auf einmal erfolgen.
- Die Höhe der Raten liegt im Regelfall bei 105 € im Monat, ab April 2020 erhöht sich dieser Betrag auf 130 €. Die Raten werden gewöhnlich im 3-Monats-Rhythmus (pro Quartal) gezahlt.
- Bei einer vorzeitigen Rückzahlung gibt es Nachlass von etwa 8% – 28,5% (verschiedene Regelungen). Bei beispielsweise 10.000 € muss man also nur 7.150 € zurückzahlen.
- Wer vorübergehend nicht zahlen kann, kann einen Aufschub bekommen.
- Meistens hat man für die Rückzahlung 20 Jahre Zeit (Ausnahmen möglich!).