An das Thema „Steuererklärung“ wagen sich viele erst heran, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist. Gerade Studierende fragen sich oft, ob eine Steuererklärung überhaupt notwendig ist oder ob sie sich freiwillig lohnt. In diesem Beitrag erklären wir, wann eine Steuererklärung für Studenten Pflicht ist, wann sie freiwillig abgegeben werden kann und was dabei zu beachten ist (Stand: Januar 2026).
Wann muss eine Steuererklärung als Student abgegeben werden?
Grundsätzlich gilt: Studenten sind in vielen Fällen nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. In diesen Fällen kann sie jedoch freiwillig eingereicht werden – oft mit der Chance auf eine Steuererstattung.
Eine Pflicht zur Abgabe besteht jedoch unter anderem dann, wenn:
- eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird
- der Grundfreibetrag überschritten wird
- Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalvermögen vorliegen
- mehrere Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigt haben (z. B. Steuerklasse VI)
Abgabefrist & zuständiges Finanzamt
Die Steuererklärung für ein Kalenderjahr muss grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen. Wird ein Steuerberater beauftragt, verlängert sich die Frist in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Zuständig ist das Finanzamt am Hauptwohnsitz. Wer für das Studium umgezogen ist, aber weiterhin bei den Eltern gemeldet bleibt, gibt die Steuererklärung in der Heimatgemeinde ab.
Freiwillige Steuererklärung: Wie lange rückwirkend?
Eine freiwillige Steuererklärung kann bis zu vier Jahre rückwirkend abgegeben werden. Das ist besonders interessant für Studierende, die während des Studiums bereits gearbeitet oder hohe Ausbildungskosten hatten.
Erststudium oder Zweitstudium – ein entscheidender Unterschied
Für die steuerliche Behandlung der Studienkosten ist entscheidend, ob es sich um ein Erststudium oder ein Zweitstudium handelt.
Werbungskosten
Als Zweitstudium gilt z. B.:
- ein Masterstudium nach dem Bachelor
- ein Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung
Die Kosten gelten dann als Werbungskosten und können unbegrenzt geltend gemacht sowie als Verlustvortrag in spätere Jahre übernommen werden.
Sonderausgaben
Beim Erststudium zählen Ausbildungskosten nur als Sonderausgaben. Diese sind auf maximal 6.000 € pro Jahr begrenzt und wirken sich nur dann aus, wenn im selben Jahr steuerpflichtige Einkünfte erzielt wurden.
Welche Kosten können Studenten steuerlich absetzen?
Absetzbar sind grundsätzlich alle studienbedingten Ausgaben, sofern sie nachgewiesen oder pauschal geltend gemacht werden können.
Typische absetzbare Kosten
- Studien- und Semestergebühren
- Fahrtkosten zur Hochschule, Bibliothek oder zum Nebenjob
- Exkursionen, Studienreisen und Auslandssemester
- Arbeitsmittel (Laptop, Software, Bücher, Drucker)
- Fachliteratur, Sprach- oder Vorbereitungskurse
Pauschalen bei der Steuererklärung für Studenten
Bestimmte Kosten können auch ohne Einzelnachweise geltend gemacht werden.
Wichtige Pauschalen im Überblick
- Entfernungspauschale: 0,30 € pro Kilometer für die einfache Strecke, ab dem 21. Kilometer 0,38 €
- Arbeitsmittel: Pauschale Anerkennung kleiner Beträge möglich (keine gesetzlich feste Grenze)
- Kontoführungsgebühren: pauschal 16 € pro Jahr
- Umzugskosten: entweder nach Einzelnachweis oder pauschal nach geltenden Umzugskostenpauschalen
Hinweis: Pauschalen lohnen sich besonders, da sie oft ohne Belege anerkannt werden.
Digitale Steuererklärung
Die Steuererklärung kann heute vollständig online über ELSTER abgegeben werden. Für Studierende ist das meist der einfachste Weg. Alternativ können auch Steuer-Apps oder Steuerprogramme genutzt werden.
Fazit: Lohnt sich eine Steuererklärung für Studenten?
In vielen Fällen: Ja. Selbst wenn keine Pflicht besteht, kann eine freiwillige Steuererklärung zu einer Rückerstattung führen oder durch Verlustvorträge langfristig Steuern sparen. Besonders bei Nebenjobs, hohen Studienkosten oder einem Zweitstudium lohnt sich der Aufwand fast immer.

Vielen Dank für diesen Beitrag. Ich möchte bereits seit längerer Zeit meine Steuer machen, aber möchte mir zunächst einen Überblick verschaffen. Glücklicherweise gibt es im Bekanntenkreis meiner Eltern einen Steuerberater. Der gibt mir bestimmt auch noch einige Ratschläge.
Vielen Dank für den Überblick! Ich mache aktuell ein Praktikum in einem Steuerbüro und fange daher an, mich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Als Studentin lernt man dazu ja leider nicht allzu viel in all den Jahren Bildung. Es ist aber gut zu wissen, dass ich selbst die Semesterbeiträge absetzen kann, diese alleine bilden ja schon signifikante Summen.
Bevor ich als Student zum Steuerberater renne, wollte ich die Sache selber in die Hand nehmen. Daher beschäftige ich mich zurzeit mit Steuererklärungen. Nun weiß ich immerhin, dass bei der Steuererklärung ein Stichtag einzuhalten ist und dieser der 31.07. des darauffolgenden Jahres ist.