An das Thema „Steuererklärung“ wagen sich viele erst ran, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist. Oft stellt sich die Frage, ob eine Steuererklärung als Student überhaupt notwendig ist oder ob es sich um ein freiwilliges Vorhaben handelt. Besonders Studenten sind sich oft nicht ganz sicher, wann eine Steuererklärung für sie wichtig ist. In diesem Beitrag gehen wir darauf ein, ob sich die Steuererklärung für Studenten lohnt und was es dabei zu beachten gibt.
Wann muss eine Steuererklärung abgegeben werden?
Grundsätzlich gilt zunächst, dass Studenten nicht verpflichtet sind, eine solche einzureichen. Studenten können dies jedoch freiwillig tun und so absetzbare Ausgaben geltend machen. Doch wie fast in allen Lebensbereichen gibt es auch hier Ausnahmen. Sind Studenten selbstständig oder freiberuflich tätig, müssen sie mitunter eine Steuerklärung abgeben. Das ist der Fall, wenn sie durch ihre Tätigkeit mehr als den festgelegten Freibetrag verdienen. Dieser wird jedes Jahr neu festgesetzt, sodass sich Studenten diesbezüglich immer regelmäßig informieren sollten.
Eine Steuererklärung ist ebenfalls notwendig, wenn Einnahmen aus einer Vermietung oder aus Kapitalanlagen vorliegen, welche ebenfalls den Grundfreibetrag übersteigen. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn Studenten gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind oder waren.
Was ist bei einer Steuerklärung als Student zu beachten?
Sowohl bei einer freiwilligen als auch bei einer verpflichtenden Steuererklärung ist ein Stichtag einzuhalten. Die Erklärung für das Steuerjahr ist bis zum 31.07. des darauffolgenden Jahres beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Doch welches Finanzamt ist eigentlich zuständig? Hier ist wichtig, in welcher Stadt Studenten gemeldet sind. Leben sie für das Studium in einem neuen Ort, sind jedoch weiterhin in der Heimat gemeldet, ist die Steuererklärung in der Heimat abzugeben.
Üblicherweise finden sich Studenten, die kinderlos und unverheiratet sind, in der Steuerklasse I wieder. Die Höhe der zu zahlenden Steuern hängt in allen Klassen auch von den Freibeträgen ab. Zu diesen zählen generell der erwähnte Grundfreibetrag, ein Sozialausgabenpauschbetrag sowie der Arbeitnehmerpauschbetrag, die Vorsorgepauschale und eventuelle Kinderfreibeträge. Diese können dann bei der Steuererklärung als Student geltend gemacht werden.
Rückwirkend ist eine Steuererklärung für Studenten bis zu sieben Jahre möglich. Allerdings sollte hier geprüft werden, ob dies sinnvoll ist. Es besteht bei einer freiwilligen Erklärung nämlich ein Unterschied, ob es sich im ein Erst- oder Zweitstudium handelt. Bei einem Zweitstudium können Studenten Ausgaben für dieses als Werbungskosten gelten machen. Beim Erststudium werden bestimmte Kosten nur als sogenannte Sonderausgaben betrachtet.
Werbungskosten oder Sonderausgaben: Was ist der Unterschied?
Der Unterschied zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten kommt dann zum Tragen, wenn es um die Höhe der absetzbaren Ausgaben geht. Als Zweistudium gilt zum Beispiel das Masterstudium oder auch das Bachelorstudium, wenn zuvor eine Ausbildung absolviert wurde. Die Kosten für diese gelten als Werbungskosten und können unbegrenzt geltend gemacht werden. Anders sieht das aus, wenn es sich um Sonderausgaben handelt.
Beim Erststudium sind die Kosten nur bis zu einem maximalen Pauschalbetrag von 6.000 Euro anrechenbar und darüber auch nur für das zurückliegende Jahr anzubringen. Erreichen Studenten in diesem Jahr den Grundfreibetrag nicht bzw. haben keine Steuern gezahlt, lassen sich die Sonderausgaben nicht geltend machen. Bei Werbungskosten ist es hingegen möglich, diese rückwirkend noch zu berücksichtigen.
Steuererklärung für Studenten: Welche Kosten lassen sich absetzen?
Mit einer Steuererklärung können nur bestimmte Ausgaben zurückverlangt werden. Das trifft auch zu, wenn Studenten eine solche einreichen müssen oder diese freiwillig abgeben. Wichtig ist, dass die Ausgaben während der Ausbildungszeit anfallen, damit Studenten diese bei der Steuererklärung auch angeben können.
Zu den Ausgaben, die absetzbar sind, zählen neben anfallenden Studiengebühren auch die Kosten für das benötigte Arbeitsmaterial. Ist ein Umzug zum Studienort notwendig, können diese Ausgaben ebenfalls angeben werden. Gleiches gilt bei den Fahrtkosten zum Studienort. Die Ausgaben für Exkursionen und Studienreisen, Fachliteratur, Sprachkurse, Nachhilfekurse oder Prüfungsgebühren fallen ebenfalls unter die Kosten, welche sich in der Steuerklärung angegeben angeben lassen.
Absetzbare Kosten im Überblick:
- Studiengebühren / Semesterbeiträge / Nachhilfekurse
- Jegliche Fahrtkosten (Universität, Bibliothek, Nebenjob)
- Exkursionen, Studienreisen und Auslandssemester
- Arbeitsmaterialien (Laptop, Drucker, Papier, Bücher, etc.)
Auch anhand verschiedener Pauschalen lässt sich bei der Steuererklärung als Student einiges an Geld zurückholen. Pauschalbeträge werden unabhängig von tatsächlich anfallenden Kosten ausgezahlt und sollten deswegen auf keinen Fall vernachlässigt werden.
Pauschalbeträge im Überblick:
- Entfernungspauschale (30 Cent pro Kilometer, egal mit welchem Verkehrsmittel)
- Arbeitsmittelpauschale (110 Euro)
- Kontoführungsgebühren-Pauschale (16 Euro)
- Umzugspauschale (Komplette Kostenerstattung bei Nachweis, ansonsten ca. 750 Euro Pauschale)
Allein für die Pauschalbeträge lohnt sich eine Studenten Steuererklärung schon, da hier keine Belege verlangt werden.
Vielen Dank für diesen Beitrag. Ich möchte bereits seit längerer Zeit meine Steuer machen, aber möchte mir zunächst einen Überblick verschaffen. Glücklicherweise gibt es im Bekanntenkreis meiner Eltern einen Steuerberater. Der gibt mir bestimmt auch noch einige Ratschläge.
Vielen Dank für den Überblick! Ich mache aktuell ein Praktikum in einem Steuerbüro und fange daher an, mich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Als Studentin lernt man dazu ja leider nicht allzu viel in all den Jahren Bildung. Es ist aber gut zu wissen, dass ich selbst die Semesterbeiträge absetzen kann, diese alleine bilden ja schon signifikante Summen.
Bevor ich als Student zum Steuerberater renne, wollte ich die Sache selber in die Hand nehmen. Daher beschäftige ich mich zurzeit mit Steuererklärungen. Nun weiß ich immerhin, dass bei der Steuererklärung ein Stichtag einzuhalten ist und dieser der 31.07. des darauffolgenden Jahres ist.