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BAföG beantragen: So einfach geht’s!

Anleitung für Studium und Ausbildung: Wie beantragt man BAföG?

7. Januar 2026

Egal ob Studium oder Schule: BAföG beantragen ist oft ein großes Thema. In diesem Beitrag erklären wir dir (Stand: Januar 2026), wie das funktioniert, welche Voraussetzungen es gibt und welche Unterlagen du brauchst. Außerdem bekommst du praktische Beispiele und typische Fehler, die du vermeiden solltest.

Für was steht BAföG überhaupt?

BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Vereinfacht: Wer eine Ausbildung oder ein Studium macht und die Finanzierung nicht (ausreichend) über Eltern/Partner/Eigenmittel möglich ist, kann vom Staat eine finanzielle Unterstützung bekommen.

Wichtig: BAföG ist kein „Geldgeschenk“, aber auch kein klassischer Kredit. Bei Studierenden besteht die Förderung in der Regel aus Zuschuss und zinsfreiem Darlehen. Beim Schüler-BAföG ist es häufig ein reiner Zuschuss (also ohne Rückzahlung).

Die BAföG-Regeln sind umfangreich, weil viele Lebenssituationen abgedeckt werden (Wohnsituation, eigenes Einkommen/Vermögen, Einkommen der Eltern, Kinder, Auslandsaufenthalte usw.). Trotzdem lohnt sich der Aufwand oft schon bei mittleren Beträgen – gerade wenn Miete und Lebenshaltungskosten drücken.

Was ist BAföG?

BAföG ist eine staatliche Unterstützung für Schüler/innen und Studierende. Ziel ist Chancengleichheit: Auch wer keine „reichen Eltern“ hat, soll eine Ausbildung oder ein Studium realistisch finanzieren können.

Bei Studierenden setzt sich BAföG in der Regel zusammen aus:

  • Zuschuss (muss nicht zurückgezahlt werden)
  • Darlehen (zinsfrei, wird später zurückgezahlt – aber gedeckelt)

Wer kann BAföG beantragen?

Grundsätzlich gilt (Stand: Januar 2026): Du kannst BAföG bekommen, wenn du

  • eine förderfähige Ausbildung machst (Schule/Studium – je nach Fall)
  • die persönlichen Voraussetzungen erfüllst (u. a. Alter, Aufenthalt/Status)
  • und deine Förderungshöhe nicht durch Einkommen/Vermögen auf 0 € sinkt

Wichtige Altersgrenze (Stand: Januar 2026)

Die frühere Unterscheidung „unter 30 (Bachelor) / unter 35 (Master)“ ist veraltet.
Heute gilt grundsätzlich: Du darfst bei Beginn der Ausbildung bzw. des Studiums das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es gibt jedoch Ausnahmen (z. B. bei besonderen Lebensumständen).

BAföG für Ausländer/innen

Auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit kann BAföG möglich sein – abhängig von Aufenthaltsstatus, Dauer des Aufenthalts, Erwerbstätigkeit der Eltern/Partner usw. (hier lohnt sich meist ein kurzer Check beim zuständigen Amt oder im Online-Antrag, weil der Status sehr individuell ist).

Schüler-BAföG

Schüler/innen können BAföG bekommen, wenn sie eine förderfähige Schulform besuchen und die Voraussetzungen erfüllen (oft wichtig: eigener Haushalt bzw. nicht bei den Eltern wohnend, je nach Schulart). Besonderheit: Schüler-BAföG ist in vielen Fällen voller Zuschuss (ohne Darlehensanteil).

Studenten-BAföG

Damit ist BAföG für ein Studium gemeint, also an Hochschule/Akademie (staatlich oder staatlich anerkannt). Hier gilt typischerweise die Aufteilung in Zuschuss/Darlehen.

Wichtige Eckpfeiler für BAföG im Studium:

  • In der Regel brauchst du ein Vollzeitstudium (Teilzeit ist meist nicht BAföG-förderfähig – Ausnahmen sind möglich, aber selten).
  • Die Förderung läuft grundsätzlich bis zur Regelstudienzeit (Förderungshöchstdauer). Verlängerungen sind nur mit Gründen möglich.
  • Die Hochschule muss staatlich oder staatlich anerkannt sein.
  • Die Altersgrenze liegt grundsätzlich bei unter 45 Jahren bei Studienbeginn (mit Ausnahmen).
  • Ein Fachrichtungswechsel ist möglich, aber nicht beliebig (je früher, desto besser begründbar).
  • Stipendien können BAföG ausschließen oder mindern – abhängig von Art und Höhe.
  • Nach dem Bachelor ist BAföG auch für den Master möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Elternunabhängiges BAföG

Normalerweise hängt die BAföG-Höhe stark vom Einkommen der Eltern ab. Elternunabhängiges BAföG ist die Ausnahme. Typische Konstellationen sind z. B. längere eigene Erwerbstätigkeit oder bestimmte Bildungswege. Ob du „elternunabhängig“ bist, hängt nicht an einem einzelnen Satz, sondern an klaren gesetzlichen Kriterien.

BAföG für Auszubildende (betriebliche Ausbildung)

Eine betriebliche Berufsausbildung (klassische duale Ausbildung im Betrieb) wird in der Regel nicht über BAföG gefördert. Hier kann stattdessen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) relevant sein (zuständig ist die Agentur für Arbeit).

Weitere BAföG-Varianten

  • Auslands-BAföG (z. B. Auslandssemester) – oft bessere Chancen durch zusätzliche Pauschalen.
  • Aufstiegs-BAföG (früher „Meister-BAföG“) – für bestimmte Fortbildungen.
  • Teilweise Förderung bei Pflichtpraktika (je nach Einordnung).

Wo kann man BAföG beantragen?

Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung (umgangssprachlich „BAföG-Amt“). Bei Studierenden ist das häufig beim Studierendenwerk angesiedelt.

Wichtig: Zuständig ist nicht „das nächstbeste Amt“, sondern das Amt, das für deine Hochschule/Schule bzw. deinen Ausbildungsort festgelegt ist. In der Praxis klärt sich das spätestens im Online-Antrag automatisch.

Lässt sich BAföG auch online beantragen?

Ja. Stand Januar 2026 ist der einfachste Weg meist die Antragstellung über BAföG Digital.

Du brauchst dafür ein BundID-Konto. Optimal ist die Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID), aber je nach Zugang ist die Nutzung auch ohne „High-End-Authentifizierung“ möglich.

Wichtig: Der Antrag kann digital gestellt werden; Nachweise (z. B. Bescheinigungen) kannst du in der Regel hochladen und teilweise auch nachreichen. Das System hilft außerdem, fehlende Angaben zu erkennen.

Tipp: Unvollständige Anträge sind einer der Hauptgründe für lange Bearbeitungszeiten. Prüfe besonders Nachweise (Immatrikulation, Einkommen, Vermögen, Miet-/Wohnsituation).

Welche Formulare und Unterlagen benötigt man?

Welche Formblätter du brauchst, hängt von deiner Lebenssituation ab. Typisch sind u. a.:

  • Angaben zu deiner Person (Ausbildung/Studium, Adresse, Kontodaten)
  • Angaben zum Einkommen (du selbst, ggf. Eltern/Partner)
  • Angaben zu deinem Vermögen
  • Nachweise: z. B. Immatrikulationsbescheinigung bzw. Schulbescheinigung
  • Je nach Fall: Nachweise zu Kranken-/Pflegeversicherung, Kind(ern), Behinderung, Auslandsaufenthalt etc.

Wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst, ist meist wichtig, dass deine Wohnsituation nachvollziehbar ist (z. B. Meldebescheinigung oder Mietvertrag – je nach Amt/Portal). Die tatsächliche Miethöhe ist für die Pauschale nicht entscheidend, aber du musst belegen können, dass du nicht bei den Eltern wohnst.

Was muss beim Antragstellen beachtet werden?

  • BAföG wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Daher: lieber früher als später.
  • Wenn Unterlagen noch fehlen, kannst du oft erst einmal fristwahrend beantragen und dann nachreichen.
  • Änderungen (Adresse, Einkommen, Studiengang, Unterbrechung etc.) solltest du dem Amt zeitnah melden.
  • Bewusste Falschangaben können zu Rückforderungen und weiteren Konsequenzen führen.

Wie viel BAföG bekommt man? (Stand: Januar 2026)

Ob du Geld bekommst (und wie viel), hängt von Einkommen/Vermögen sowie deiner Situation ab (Wohnort, Versicherung, Kinder, Eltern-Einkommen usw.).

Maximalbeträge (typische Orientierung)

Für Studierende gelten als grobe Orientierung (je nach Wohnsituation und Kranken-/Pflegeversicherung):

  • Grundbedarf: 475 €
  • Wohnpauschale: 59 € (bei Eltern) oder 380 € (nicht bei Eltern)
  • Zuschlag KV/PV: insgesamt 137 € (wenn du selbst versichert bist und nicht (mehr) familienversichert)

Daraus ergeben sich als typische Höchstsätze:

  • bis ca. 992 € monatlich (nicht bei Eltern wohnend, mit KV/PV-Zuschlag)
  • bis ca. 671 € monatlich (bei Eltern wohnend, mit KV/PV-Zuschlag)

Hinweis: Viele Studierende bekommen weniger, weil Einkommen der Eltern/Partner oder eigenes Einkommen/Vermögen angerechnet wird.

Freibeträge: Einkommen & Vermögen (Stand: Januar 2026)

Eigenes Einkommen

Es gibt Freibeträge, damit du etwas hinzuverdienen kannst. Ab 01.01.2026 liegt der monatliche Freibetrag auf eigenes Einkommen bei 389 € (maßgeblich für die Anrechnung). Als grobe Praxisregel: Ein Minijob kann häufig funktionieren, ohne dass BAföG sofort stark gekürzt wird – entscheidend ist die konkrete Anrechnung im Bewilligungszeitraum.

Vermögen

Dein Vermögen wird berücksichtigt, aber es gibt hohe Freibeträge:

  • 15.000 € Vermögensfreibetrag (unter 30 Jahre)
  • 45.000 € Vermögensfreibetrag (ab 30 Jahre)
  • Zusätzlich + 2.300 € je (Ehe-)Partner/in und je Kind

BAföG Berechnung: Beispiel (vereinfacht)

Ein Student wohnt nicht bei den Eltern, ist nicht familienversichert und erfüllt alle Voraussetzungen. Er hat kein anrechenbares Vermögen und kein relevantes eigenes Einkommen.

Maximaler Bedarf kann (je nach Versicherungsstatus) bis ca. 992 € betragen.
Davon werden dann Einkommen der Eltern/Partner und ggf. eigenes Einkommen/Vermögen nach den gesetzlichen Regeln abgezogen. Die exakte Berechnung ist komplex – für eine schnelle Einschätzung lohnt sich ein BAföG-Rechner, die verbindliche Prüfung macht aber das Amt.

Wie funktioniert die Rückzahlung von BAföG? (Stand: Januar 2026)

  • Bei Studierenden ist nur der Darlehensanteil zurückzuzahlen (nicht der Zuschuss).
  • Das Darlehen ist zinsfrei.
  • Die Rückzahlung ist gedeckelt: maximal 77 Raten – das entspricht derzeit 10.010 €.
  • Die Rückzahlung beginnt in der Regel 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (maßgeblich ist der Bescheid/Startpunkt des ersten geförderten Studiengangs).
  • Die Regelrate liegt bei 130 € pro Monat und wird typischerweise quartalsweise gezahlt.
  • Eine vorzeitige Rückzahlung kann sich lohnen – der mögliche Nachlass hängt vom individuellen Fall ab.
  • Wenn du vorübergehend nicht zahlen kannst, sind Stundung/Freistellung möglich (je nach Situation).

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Inhaltsverzeichnis

  • Für was steht BAföG überhaupt?
  • Was ist BAföG?
  • Wer kann BAföG beantragen?
  • Wo kann man BAföG beantragen?
  • Lässt sich BAföG auch online beantragen?
  • Welche Formulare und Unterlagen benötigt man?
  • Was muss beim Antragstellen beachtet werden?
  • Wie viel BAföG bekommt man? (Stand: Januar 2026)
  • Freibeträge: Einkommen & Vermögen (Stand: Januar 2026)
  • BAföG Berechnung: Beispiel (vereinfacht)
  • Wie funktioniert die Rückzahlung von BAföG? (Stand: Januar 2026)
Über den Autor

Matthias ist Gründer von Studihub.de und hier als Redakteur tätig. Da er an verschiedenen Hochschulen studiert hat und auch als Fernstudent eingeschrieben ist, kennt er das Studentenleben in- und auswendig. In verschiedenen Beiträgen teilt er seine Erfahrungen rund um die Themen Studium, Lifestyle, Weiterbildung und Karriere.

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