Was ist eigentlich die Umsatzsteuer und wer ist umsatzsteuerpflichtig? Was gibt es für Privatpersonen und Unternehmen zu beachten? In diesem Beitrag erklären wir alle wichtigen Fakten rund um die Umsatzsteuer (USt.), gehen auf die Ausnahmen, Regelungen und auf die Unterschiede zur Vorsteuer und Mehrwertsteuer ein.
Was ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer ist eine Verkehrssteuer, die mit wenigen Ausnahmen bei jedem Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Mit einem Anteil von rund 30 % am gesamten Steueraufkommen ist die Umsatzsteuer eine der wichtigsten Steuern in der Bundesrepublik. Im Unterschied beispielsweise zur Gewerbesteuer ist die Umsatzsteuer eine Gemeinschaftssteuer. Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer stehen Bund, Ländern und teilweise auch den Gemeinden zu.
Was ist der Sinn der Umsatzsteuer (USt.)?
Mit der Umsatzsteuer wird die Wertschöpfung, der geschaffene Mehrwert von Produkten und Dienstleistungen während des Absatzprozesses besteuert. Die im Allgemeinen als Mehrwertsteuer bezeichnete Steuer wird von Unternehmen erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Für Unternehmen ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten. Sie ist weder Aufwand noch Ertrag.
Bezahlt wird die Umsatzsteuer von den Endverbrauchern. Sie zählt zu den Verbrauchssteuern und ist eine indirekte Steuer. Indirekt bedeutet, die Steuerlast wird vom Steuerschuldner (Unternehmen) auf den Steuerträger (Verbraucher) abgewälzt. Der Verbraucher trägt die Steuerlast alleine.
In folgendem Video werden die Umsatzsteuer und die Vorsteuer nochmal genauer erläutert:
Wer ist umsatzsteuerpflichtig?
Die Umsatzsteuerpflicht ist in § 2 UStG eindeutig geregelt. Demnach sind alle, die eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit selbstständig ausüben, grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Dazu zählen Einzelunternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibende. Der Gesetzgeber sieht jedoch bestimmte Ausnahmen vor.
Ausnahmen von der Umsatzsteuerpflicht
In § 4 UStG sind Leistungen aufgeführt, für die keine Umsatzsteuer berechnet werden muss. Dazu gehören unter anderem:
- Leistungen von Ärzten und Zahnärzten
- Leistungen von Heilpraktikern, Physiotherapeuten und Hebammen
- Krankentransporte
- Betreuungs- und Pflegeleistungen
- Leistungen von Schulen und Bildungsträgern
- Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
- Verkauf von Grundstücken
- Innergemeinschaftliche Lieferungen
- Kreditvermittlungen
Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?
Die Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer bezeichnen dieselbe Steuerart. „Umsatzsteuer“ ist die rechtliche Bezeichnung im deutschen Steuerrecht, während „Mehrwertsteuer“ die umgangssprachliche Bezeichnung ist.
Auf europäischer Ebene spricht man von der Mehrwertsteuer. Die rechtliche Grundlage bildet die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL), auf der auch das deutsche Umsatzsteuergesetz basiert. International wird die Steuer meist als VAT (Value Added Tax) bezeichnet.
Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer
Die Umsatzsteuer fällt beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen an. Die Vorsteuer entsteht beim Einkauf. Für den leistenden Unternehmer ist es Umsatzsteuer, für den Leistungsempfänger Vorsteuer. Entscheidend ist also die jeweilige Perspektive.
Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
Grundsätzlich müssen Unternehmer regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung über das ELSTER-Portal abgeben. In den ersten beiden Jahren nach der Existenzgründung ist die Voranmeldung monatlich einzureichen.
Auch nach den ersten beiden Jahren gilt:
- monatlich, wenn die Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres mehr als 7.500 € betrug
- vierteljährlich, wenn sie zwischen 1.000 € und 7.500 € lag
- jährlich, wenn sie unter 1.000 € lag
Die Abgabe muss jeweils bis zum 10. des Folgemonats erfolgen.
Was müssen Kleinunternehmer über die Umsatzsteuer wissen?
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) kann in Anspruch genommen werden, wenn der Umsatz im Vorjahr 22.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigt (Stand: Januar 2026).
Kleinunternehmer:
- weisen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen aus
- geben keine Umsatzsteuervoranmeldungen ab
- haben keinen Vorsteuerabzug
Für welche Produkte und Leistungen gilt welche Umsatzsteuer?
Der Regelsteuersatz beträgt weiterhin 19 %. Für bestimmte Umsätze gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Dazu zählen unter anderem:
- Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Bücher, Zeitungen, Hörbücher
- Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen
- Beherbergungsleistungen
Wie wird die Umsatzsteuer berechnet?
Die Umsatzsteuer wird aus dem Nettoentgelt berechnet:
Nettoentgelt × Steuersatz = Umsatzsteuerbetrag
Beispiel (19 %):
1.500 € × 0,19 = 285 € Umsatzsteuer
