Was hat es eigentlich mit der Gewerbesteuer auf sich und was gibt es dabei zu beachten? Wie kann man die Gewerbesteuer berechnen? Wir haben einige Erklärungen und Beispiele (Stand: Januar 2026)!
Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer (kurz GewSt) ist eine Steuer, die von Gemeinden erhoben wird. Besteuert wird der Gewerbeertrag eines gewerblichen Unternehmens.
Wichtig: Freiberufler (z. B. Ärzte, Journalisten, Steuerberater) zahlen in der Regel keine Gewerbesteuer. Auch Land- und Forstwirtschaft ist grundsätzlich nicht gewerbesteuerpflichtig.
Die Steuererklärung (u. a. Gewerbesteuer) ist für nicht steuerlich beratene Personen in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben (z. B. 2025 bis 31.07.2026). Mit Steuerberatung gelten oft längere Fristen.
Was bedeutet Gewinn?
Gewinn heißt vereinfacht: Einnahmen – Ausgaben.
Beispiel: Herstellungskosten 10.000 € und Verkaufserlöse 20.000 € → Gewinn = 20.000 € – 10.000 € = 10.000 €.
Gewerbesteuer berechnen: So geht’s!
Die Gewerbesteuer wird in zwei Stufen berechnet: erst der Steuermessbetrag (Finanzamt), dann die eigentliche Gewerbesteuer (Gemeinde über Hebesatz).
Gewinn aus Gewerbebetrieb
+ Hinzurechnungen
– Kürzungen
– Gewerbeverlust aus Vorjahren
= Gewerbeertrag (typisch: Abrundung auf volle 100 €)
– Freibetrag (falls vorhanden)
= gekürzter Gewerbeertrag
x Steuermesszahl 3,5 %
= Steuermessbetrag
x Hebesatz der Gemeinde
= Gewerbesteuer
Erklärung zu den einzelnen Punkten
Gewinn aus Gewerbebetrieb: Ausgangspunkt ist dein Gewinn (vereinfacht: Einnahmen – Ausgaben).
Hinzurechnungen: Hier geht es nicht um „Einnahmen“, sondern vor allem um bestimmte Finanzierungskosten (z. B. Zinsen, Miet-/Pachtanteile, Lizenzanteile). Vereinfacht gilt:
Man bildet die Summe der relevanten Positionen, zieht einen Freibetrag von 200.000 € ab – und von dem Rest wird 25 % als Hinzurechnung angesetzt. (Die Details sind je nach Fall komplex.)
Kürzungen: Kürzungen verhindern Doppelbelastungen, z. B. in bestimmten Konstellationen bei eigenem Grundbesitz. Auch hier gibt es Sonderregelungen, die je nach Branche/Struktur stark variieren.
Verlust aus dem Vorjahr: Gewerbeverluste aus Vorjahren können den Gewerbeertrag mindern, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Freibeträge:
- Einzelunternehmen & Personengesellschaften: Freibetrag 24.500 €
- Bestimmte sonstige juristische Personen (z. B. Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb): Freibetrag 5.000 €
- Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG): kein Freibetrag
Steuermesszahl: Die Steuermesszahl beträgt seit 2008 einheitlich 3,5 %.
Hebesatz: Den Hebesatz legt die Gemeinde fest (mindestens 200%). Häufig liegt er im Bereich 300–400 %, in größeren Städten teils höher. Beispiel: Hebesatz 370 bedeutet 370 % (= Faktor 3,7).
Berechnung der Gewerbesteuer am Beispiel erklärt
Wir rechnen ein einfaches Beispiel für einen Einzelunternehmer.
- Gewinn: 100.000 €
- Hinzurechnungen: es fallen zwar Positionen an, aber nach Vereinfachung bleiben sie unter dem Freibetrag von 200.000 € → in diesem Beispiel 0 €
Zwischensumme = 100.000 €
- Kürzungen: 10.000 €
Zwischensumme = 90.000 €
- Verlustvortrag: 0 €
- Freibetrag Einzelunternehmer: 24.500 €
Gekürzter Gewerbeertrag = 90.000 € – 24.500 € = 65.500 €
- Steuermessbetrag: 65.500 € × 0,035 = 2.292,50 €
- Hebesatz der Gemeinde: 370 % (= 3,7)
Gewerbesteuer = 2.292,50 € × 3,7 = 8.482,25 €
Ergebnis: In diesem Beispiel beträgt die Gewerbesteuer 8.482,25 €.
(Je nach Vorauszahlungen im Jahr ergibt sich daraus am Ende die Nachzahlung oder Erstattung.)
Gewerbesteuer-Rechner im Internet
Es gibt viele Gewerbesteuer-Rechner, die schnell einen Überblick geben. Achte dabei besonders auf:
- aktuellen Hebesatz deiner Gemeinde (der kann sich ändern),
- ob der Rechner Hinzurechnungen/Kürzungen realistisch abbildet oder nur „Hebesatz × Gewinn“ rechnet.
Im Zweifel hilft ein Blick auf die Website deiner Gemeinde oder eine kurze Nachfrage beim Steuerberater – gerade wenn Mieten, Zinsen oder Lizenzen eine größere Rolle spielen.
