Sind im Fernstudium an der IU eigentlich Hilfsmittel während den Prüfungen erlaubt und falls ja, welche? Wir klären im Folgenden mal einige Hintergründe rund um die zugelassenen Bücher, Tools, Taschenrechner und sonstige Hilfsmittel an der IU!
IU Klausuren: Diese Hilfsmittel darfst du nutzen
Wichtig an der IU sind, unabhängig von deinem Kurs und dem Studiengang, vor allem die Art der Stifte, mit denen du die Prüfung schreibt. Achte dabei auf die folgenden Dinge:
- Du darfst jederzeit Stifte und „Permanent Marker“ bei deinen Prüfungen verwenden.
- Alle Elemente und Inhalte, die in die Bewertung der Klausur mit einfließen sollen, dürfen aber nicht mit Bleistift geschrieben oder gezeichnet worden sein.
- Du darfst alle Farben, bis auf Rot, verwenden.
- Achte immer auf eine gute Lesbarkeit. Als Farbe empfiehlt sich schwarz oder dunkelblau.
- Füller sind nicht erlaubt.
- Bei einer Online-Klausur sind generell keine Stifte erlaubt.
Abseits davon sind spezifische Hilfsmittel während der Prüfung wie Taschenrechner, Gesetzestexte und Co. aber abhängig von dem Kurs, in dem du die Prüfung schreiben möchtest, erlaubt. Alle Infos zu den zugelassenen Hilfsmittel haben wir dir im nächsten Absatz erklärt.
Prüfungen an der IU: Wo finde ich die zugelassenen Hilfsmittel?
Selbstverständlich gibt es auch im IU Fernstudium diverse Hilfsmittel, die je nach Modul und Kurs, bzw. auch abhängig vom gewählten Studiengang während einer Prüfung zugelassen sind. Genauer gesagt, sind die Hilfsmittel, sortiert nach Modul, in einem detaillierten, 54-seitigen PDF-Dokument aufgezählt.
- Dieses findest du hier: Übersicht über die zugelassenen Hilfsmittel an der IU
Solltest du beispielsweise die zugelassenen Hilfsmittel für das Modul „Marketing II“ suchen, öffnest du das eben genannte Dokument und durchsuchst es mit der Tastaturkombination STRG+F (bzw. Cmd+F oder navigiere zum entsprechenden Punkt „Dokument durchsuchen“) nach dem Wortlaut „Marketing II“ oder nach dem entsprechenden Modul-Kürzel. Für Marketing II wäre das an der IU in diesem Fall „BBBMAR02-01“.
In der rechts danebenstehenden Spalte findest du dann die zugehörigen Hilfsmittel, entsprechend für das Modul, aufgelistet. Um beim Beispiel für den Marketing II-Kurs zu bleiben, würde in unserem Fall das Folgende vermerkt sein:
„in Präsenz: nicht programmierbarer Taschenrechner – In Online-Klausuren: Ausschließlich die elektronische Version des Taschenrechners, der mit der Klausur zur Verfügung gestellt wird.“
Wie sieht es mit dem Taschenrechner aus?
Natürlich ist auch streng geregelt, ob und welche Art von Taschenrechner bei welcher Klausur verwendet werden dürfen und welche nicht. Dazu haben wir bereits einen eigenen Beitrag verfasst, den du hier findest: Taschenrechner an der IU – Was ist erlaubt?
Alternativ haben wir dir hier einen passenden Taschenrechner verlinkt, den du für deine Klausuren nutzen darfst:
- Solarbetrieben
- 144 Funktionen
- Logarithmusfunktionen
Gesetzestexte und Bücher: Welche sind während den Prüfungen erlaubt?
Hierbei unterscheidet die IU zwischen der Anwendung bei Präsenzprüfungen und bei Online-Klausuren. Gehen wir zuerst einmal auf die Präsenzprüfungen vor Ort ein, zu denen die Hochschule sich wie folgt äußert.
Zugelassene Gesetzestexte bei Präsenzklausuren
Für Präsenzprüfungen gilt, dass lediglich unkommentierte Gesetzestexte verwendet werden dürfen. Ausgedruckte Dokumente sind hierbei leider auch nicht zulässig. Die Texte dürfen von dir also nicht unzulässig kommentiert werden, jedoch sind Verweisungen in Form von §§ erlaubt. Es dürfen keine ausgeschriebenen Wörter verwendet werden, allerdings ist es dir gestattet, Unterstreichungen und Markierungen in den entsprechenden Texten vorzunehmen.
Einige der wichtigsten, zugelassene Gesetzestexte sind beispielsweise:
- Schönfelder, Deutsche Gesetze Beck-Verlag
- Bürgerliches Gesetzbuch: BGB – Beck-Texte im dtv (gilt für sämtliche Beck-Texte im dtv, z. B. auch HGB, StGB, ArbG)
- Zivilrecht – Wirtschaftsrecht – Nomos Gesetze (unsere unverbindliche Empfehlung)
- Öffentliches, Privates und Europäisches Wirtschaftsrecht – Nomos Gesetze
- wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnung – nwb Verlag
Einige nicht zugelassene, kommentierte Gesetzestexte sind beispielsweise:
- Palandt – BGB
- Baumbach Hopt – HGB
- Fischer – StGB
Zugelassene Gesetzestexte bei Onlineklausuren
In einer Online-Prüfung darf lediglich das PDF mit Gesetzestexten verwendet werden, dass dir von der IU Hochschule mit Start deiner Online-Klausur im zugehörigen myCampus-Kurs hinterlegt wird. Du kannst es dort downloaden, allerdings darf auch dieses Dokument nicht auf digitale Art und Weise unzulässig kommentiert werden. Hier sind ebenso nur Kommentare in §§-Form erlaubt, heißt also: Keine ausgeschriebenen Wörter, dafür aber auch Unterstreichungen und Markierungen. Das PDF-Dokument muss allerdings bereits vor deiner Online-Klausur geöffnet werden, so dass es in der Prüfung verwendet werden darf.
Übrigens: Es dürfen auch einzelne Textpassagen aus dem PDF herauskopiert und in die Antwort deiner Klausur eingefügt werden.
Alle anderen Möglichkeiten und Optionen, wie beispielsweise die Nutzung von physischen Büchern während der Onlineklausur ist nicht gestattet und wird mit einem Täuschungsversuch gleichgesetzt.
In einem Dokument hat die IU dir dazu ein entsprechendes Beispiel zur Verfügung gestellt.