Jede deutsche Staatsbürgerin und jeder deutsche Staatsbürger ist in den meisten Fällen dazu verpflichtet, Einkommensteuer abzuführen. Was ist die Einkommensteuer aber genau? Wie wird diese berechnet, welche Fristen gibt es hierbei, wie hoch sind die Freibeträge und welche Einkünfte müssen versteuert werden?
Was ist die Einkommensteuer?
Wer in Deutschland Geld verdient, muss in der Regel Einkommensteuer (ESt) bezahlen. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen natürlichen und juristischen Personen. So zahlen natürliche Personen Einkommensteuer. Personengesellschaften sind allerdings kein Besteuerungssubjekt. In diesem Fall unterliegen ihre Gesellschafter der Einkommensteuer.
Bei Kapitalgesellschaften wird nicht die Einkommensteuer, sondern die Körperschaftssteuer fällig. Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, die bei einer nicht-selbständigen Arbeit fällig wird. Die Einkommensteuer ist immer für ein Kalenderjahr zu berechnen.
Welche Einkünfte müssen versteuert werden?
Das Einkommensteuergesetz (EStG) kennt sieben Einkunftsarten, für welche die Einkommensteuer in Frage kommt:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus einem Gewerbetrieb
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) als Bemessungsgrundlage
Um die Höhe der Einkommensteuer zu berechnen, wird zuerst das zu versteuernde Einkommen ermittelt. Dieses ist die Bemessungsgrundlage für die zu bezahlende Einkommensteuer. Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist folgendermaßen zu berechnen:
1. Summe der Einkünfte
- Ermittlung der Einkünfte nach den Einkunftsarten
- Einnahmen abzüglich Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben
2. Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE)
- Summe der Einkünfte abzüglich Altersentlastungsbetrag (ab vollendetem 64. Lebensjahr)
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Freibetrag für Land- und Forstwirte
3. Einkommen
- Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich Verlustabzug, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen
- plus Einkünfte nach dem Außensteuergesetz
4. zu versteuerndes Einkommen
- Einkommen abzüglich Freibeträge für Kinder, Härteausgleich
Wie ist der individuelle Steuerbetrag zu berechnen?
Ist das zvE berechnet, ergibt sich die Höhe der Einkommensteuer aus dem Einkommenssteuertarif. Dieser besteht in Deutschland aus fünf Tarifzonen. Die Null-Zone umfasst den Grundfreibetrag. Für alle höheren Einkommen liegt er zwischen 14 (Eingangssteuersatz) und 42 bzw. 45 Prozent (Spitzensteuersatz).
Es gilt: Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher ist die Einkommensteuer (progressiver Einkommenssteuertarif).
Der Grundfreibetrag (Tarifzone 1)
Wird der Freibetrag nicht überschritten, muss keine Einkommensteuer gezahlt werden. Die Höhe des Grundfreibetrags liegt 2020 für Alleinstehende bei 9.408 Euro. Für Ehepaare, die gemeinsam veranlagt sind, ist er doppelt so hoch, also 18.816 Euro. Vergleicht man den Freibetrag 2020 mit jenen der vergangenen Jahre, so lässt sich feststellen, dass dieser kontinuierlich erhöht worden ist.
Nachfolgend ein Überblick für die Jahre 2015 bis 2020 (Alleinstehende):
- 2015: 8.472 Euro
- 2016: 8.652 Euro
- 2017: 8.820 Euro
- 2018: 9.000 Euro
- 2019: 9.168 Euro
- 2020: 9.408 Euro
Die Tarifzonen 2 bis 5
Die Steuerlast in den Zonen 2 bis 5 ist unterschiedlich.
- Tarifzone 2: Die Tarifzone 2 (1. Progressionszone) beginnt mit dem Eingangssteuersatz von 14 Prozent. Diese Zone der Einkommensteuer umfasst 2020 zu versteuernde Einkommen von 9.409 bis 14.532 Euro. Innerhalb der Tarifzone 2 steigt der Grenzsteuersatz für jeden weiteren Euro bis auf ca. 24 Prozent an.
- Tarifzone 3: In die Tarifzone 3 (2. Progressionszone) fallen zu versteuernde Einkommen von 14.533 bis 57.051. In dieser Zone der Einkommensteuer steigt der Grenzsteuersatz bis auf 42 Prozent an.
- Tarifzone 4: In der Tarifzone 4 wird jeder Euro mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent besteuert. Das zvE liegt hier zwischen 57.052 und 270.500 Euro.
- Tarifzone 5: In der Tarifzone 5, oft auch Reichensteuer genannt, wird jeder Euro mit 45 Prozent versteuert. Sie beginnt ab einem zvE von 270.501 Euro.
Für die Höhe der individuellen Einkommensteuer gibt es die sogenannte Steuertabelle. Diese Grundtabelle gibt die Höhe der Einkommensteuer nach zvE in Schritten von einem Euro. Des weiteren gibt die Grundtabelle Auskunft über den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
Einkommensteuer vs. Lohnsteuer: Was ist der Unterschied?
Die Lohnsteuer als Erhebungsform der Einkommensteuer betrifft die Arbeitnehmer. Sie wird vom Bruttolohn abgezogen und direkt vom Arbeitgeber an das zuständige Finanzamt abgeführt. Im Zuge der Einkommensteuererklärung wird festgestellt, ob zu viel oder zu wenig Lohnsteuer bezahlt worden. Die Bemessungsgrundlage dafür liefert das zu versteuernde Einkommen.
Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach dem Lohn bzw. dem Gehalt des Arbeitnehmers und der Lohnsteuerklassen. Das Einkommensteuergesetz kennt sechs Lohnsteuerklassen. Welche Steuerklasse vom Steuerpflichtigen gewählt werden kann, hängt in erster Linie von seinem Familienstand ab.
Lohnsteuerklasse 1
- Unverheiratete / Unverpartnerte
- Verheiratete / Verpartnerte: Ein Ehegatte /Lebenspartner ist nur beschränkt steuerpflichtig.
- Verheiratete / Verpartnerte: dauernd getrennt lebend
- Verwitwete ab dem 2. Jahr nach dem Tod des Partners
Lohnsteuerklasse II
- Alleinerziehende mit Voraussetzungen für die Lohnsteuerklasse 1 und mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Verwitwete mit mindestens einem Kind
Lohnsteuerklasse III
- Verheiratete / Verpartnerte leben nicht dauernd getrennt und haben nicht die Steuerklasse IV gewählt.
- Verwitwete im Sterbejahr des Partners sowie im Folgejahr. Die Partner dürfen nicht dauernd getrennt gelebt haben.
Die Lohnsteuerklasse III empfiehlt sich, wenn ein Partner kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen hat.
Lohnsteuerklasse IV
- Die Lohnsteuerklasse IV ist die Alternative zur Steuerklasse III. Sie kann von Verheirateten oder Verpartnerten gewählt werden. Sie empfiehlt sich, wenn beide Partner annähernd gleich viel verdienen.
Lohnsteuerklasse V
- In die Steuerklasse V kommt zum Tragen, wenn ein Partner die Steuerklasse III gewählt hat. Der andere Partner, in der Regel der Geringerverdienende, wird in diesem Fall in die Steuerklasse V eingereiht.
Lohnsteuerklasse VI
- Diese Steuerklasse betrifft Arbeitnehmer, die mehr als ein Dienstverhältnis haben. Es kommt die höchste Steuerbelastung zum Tragen, da nur der Altersentlastungsbeitrag berücksichtigt wird.
Höhe der Lohnsteuer
Die Höhe der Lohnsteuer ist wie bei der Einkommensteuer progressiv. Wer also mehr verdient, muss auch mehr Lohnsteuer zahlen. Die Steuersätze in Deutschland liegen zurzeit zwischen 14 (Eingangssteuersatz) und 45 Prozent (Spitzensteuersatz). Der Freibetrag liegt für 2020 wie bei der Einkommensteuer bei 9.408 Euro für Alleinstehende und 18.818 Euro für Verheiratete / Verpartnerte.
Die entsprechende Grundtabelle wird Lohnsteuertabelle genannt. Diese Grundtabelle gibt die Lohnsteuer nach Steuerklasse und Lohn / Gehalt an.
Körperschaftssteuer
Die Körperschaftssteuer (KSt) wird in Deutschland von juristischen Personen, wie zum Beispiel Kapitalgesellschaften, Vereinen oder Genossenschaften, eingehoben. Die Höhe der KSt. liegt bei 15 Prozent. Der Steuersatz aus Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag beträgt 15,825 Prozent. In der Regel wird für die Berechnung der in der Steuerbilanz ausgewiesene Gewinn herangezogen. Die konkrete Ermittlung entspricht dabei in weiten Teilen jener der Berechnung des zu versteuernden Einkommen nach EStG.
Welche Formulare sind für die Einkommensteuererklärung notwendig?
Der Gesetzgeber hat für die Ermittlung der Einkommensteuer verschiedene Formulare vorgesehen. Das Hauptformular ist der sogenannte Mantelbogen (Est 1a). Die weiteren Formulare werden als Anlagen bezeichnet, wie beispielsweise für:
- außergewöhnliche Belastungen
- Sonderausgaben
- Haushaltsnahe Aufwendung
- Sonstiges
Alle Formulare können im Internet auch als PDFs heruntergeladen werden.