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Finanzielle Unterstützung für Studenten: Bund hilft mit 500 € in der Coronakrise

Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet Überbrückungshilfe an

26. Juni 2020
in Fernstudium, Studium
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Student, finanzielle Hilfe, Coronakrise, Überbrückungshilfe

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet ab sofort Hilfen für alle Studenten an, die durch die Coronakrise in einen finanziellen Engpass geraten sind. Die Zuschüsse von bis zu 500 € können direkt online beantragt werden.

Coronakrise: 500 € für Studenten mit finanziellem Engpass

Die Coronakrise hat deutlich Spuren hinterlassen: Durch die Sicherheitsmaßnahmen und Schließungen vieler Geschäfte und Unternehmen sind Jobs und Einnahmen, sowie finanzielle Grundlagen bedroht. Auch auf Studenten wirkt sich die Krise aus. Laut Achim Meyer, Vorsitzender des deutschen Studierendenwerks, sind in den letzten Monaten mehr Studentenjobs verloren gegangen, als geschaffen worden. Hier klafft nach wie vor eine große Lücke, die viele Studierende in einen finanziellen Engpass zwingt. Zusätzlich stehen durch die Coronakrise weniger Jobangebote zur Verfügung, weswegen viele Studenten in ganz Deutschland vor einer großen Herausforderung stehen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat – zwar später als geplant – reagiert und will nun allen Betroffenen eine sogenannte „Überbrückungshilfe“ zur Verfügung stellen. Diese kann maximal 500 € betragen und ist abhängig vom Kontostand des Studierenden. Insgesamt stellt der Bund dafür 100 Millionen Euro zur Verfügung. Der Betrag muss nicht zurückgezahlt werden.

500 € Überbrückungshilfe beantragen: So geht’s!

Um als Student die finanzielle Unterstützung vom Staat aufgrund der Coronakrise zu beantragen, gibt es ein paar wenige Voraussetzungen, die wir hier zusammengefasst haben.

Voraussetzungen für den Zuschuss für Studenten in Notlage

  • Der Antrag kann nur von immatrikulierten Studenten gestellt werden, die seit dem Sommersemester 2020 eingeschrieben sind.
  • Die Hilfe erhält nur, wer einen Kontostand von weniger als 500 € aufweisen kann und über ein inländisches Bankkonto verfügt.
  • Beträgt der Kontostand unter 100 €, werden die vollen 500 € Überbrückungshilfe ausgezahlt, darüber hinaus werden die Ausschüttungen gestaffelt.
  • Es sind Nachweise über den aktuellen Kontostand, sowie über die Kontoauszüge seit Eingang des letzten Gehalts vor der Krise (Februar oder März), zu erbringen.
  • Die Anträge werden vom jeweiligen Studierendenwerk bearbeitet.
  • Anträge sind nur für die Monate Juni, Juli und August möglich und müssen monatlich neu beantragt werden.

Um finanzielle Unterstützung bzw. den „Corona Zuschuss“ zu erhalten, muss ein Antrag auf der entsprechenden Webseite des Bundesministeriums ausgefüllt werden. Diese findet ihr hier verlinkt: Überbrückungshilfe für Studenten.

In diesem Video wird auch nochmal etwas ausführlicher auf die aktuellen Regelungen bezüglich der Coronahilfe für Studenten eingegangen:

Auch die Bildungsministerin Anja Karliczek von der CDU äußerte sich zum Überbrückungsgeld und meinte, dass die finanzielle Hilfe die „akute Notlage mildern“, sowie „finanzielle Engpässe überbrücken“ solle. Die Überbrückungshilfe ist auch aus diesem Grund unabhängig vom Alter des Studierenden möglich. Auch die Anzahl der bisherigen Semester spielt keine Rolle.

Studenten Überbrückungshilfe: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat darüber hinaus die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Überbrückungshilfe für Studenten beantwortet. Zu finden sind diese auf der offiziellen Webseite des BMBF.

Die wichtigsten FAQs beantworten wir im Folgenden:

Wie viel Geld erhalte ich?

Dies ist vom jeweiligen Kontostand des Studierenden abhängig. Die Staffelung wird dabei vom Bundesministerium für Bildung und Forschung wie in folgender Tabelle veranschaulicht angegeben.

Kontostand des StudierendenZuschuss
weniger als 100 €500 €
zwischen 100 € und 199,99 €400 €
zwischen 200 € und 299,99 €300 €
zwischen 300 € und 399,99 €200 €
zwischen 400 € und 499,99 €100 €

Bis wann muss der Antrag auf finanzielle Hilfe gestellt sein?

Der Überbrückungshilfe-Antrag kann bis zum letzten Tag eines Monats gestellt werden und muss dabei nach Anbruch eines neuen Monats für jeden Monat neu gestellt werden. Der Antrag für den Zuschuss im Juni kann also bis inklusive 30. Juni gestellt werden, der für Juli bis inklusive 31. Juli und der Antrag für den August bis inklusive 31. August.

Ist der Antrag auch bei einem Fernstudium oder Zweitstudium möglich?

Ja, für beide Fälle lässt sich die Überbrückungshilfe ebenfalls beantragen. Ebenso gibt es Anspruch auf den finanziellen Zuschuss, falls die Regelstudienzeit schon überschritten wurde. Die Regelungen sind hier also relativ locker, so dass wirklich nahezu jeder Studierende im Inland Anspruch auf das Geld hat.

Wo finde ich Hilfe und weitere Kontaktmöglichkeiten?

Falls es technische Probleme geben sollte, bietet das Deutsche Studentenwerk unter diesem Link weitere Hilfe an. Bei weiteren Fragen steht die „Hotline zur Überbrückungshilfe“ unter 0800 / 2623003 zur Verfügung. Ebenso kann eine E-Mail an „ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de“ geschrieben werden.

Bist du ein/e betroffene/r Student/in und hast den Antrag bereits abgeschickt? Berichte uns gerne in den Kommentaren über deine Erfahrungen! 🙂

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Kommentare 1

  1. Jannik says:
    Vor 3 Jahren

    Das wurde auch Zeit, viele Jobs sind ja schon seit Mitte März gekündigt bzw. auf Eis gelegt. Wobei ich es trotzdem seltsam finde dass die Bundesregierung so genau auf den Kontostand schaut. Mit 600 Euro auf dem Konto ist man auch nicht gerade besser bedient, da hätte man ruhig auch ein bisschen höher ansetzen können. Habe selbst immer Schwankungen was den Kontostand betrifft… Mal bin ich im Minus, mal sind es ein paar hundert Euro. Je nachdem ob die Miete oder der Semesterbeitrag schon abgezogen wurde etc.

    Antworten

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